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Vorlage - VO/2018/290  

Betreff: Nachrücken und Verpflichtung eines Mitglieds sowie Nachrücken eines stellvertretenden Mitglieds der Schulverbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Schulverbandsvertreterin Frau Frömming ist durch Wegzug aus der Gemeinde Großhansdorf aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Großhansdorf und somit auch aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Großhansdorf ausgeschieden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großhansdorf hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 für die ausgeschiedene Frau Frömming Herrn Langner, bisher stellvertretender Schulverbandsvertreter von Frau Frömming, zum Schulverbandsvertreter und Frau Rautenberg zur stellvertretenden Schulverbandsvertreterin von Herrn Langner gewählt.

 

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) von der oder dem Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

Danach sind Herr Langner und im Vertretungsfall Frau Rautenberg durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten vom Vorsitzenden der Schulverbands-versammlung zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

 

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