Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018/263-02  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2018/263
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Kita-Beirat Vorberatung
Sozialausschuss Vorberatung
05.12.2018 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Berichterstatterin im Sozialausschuss:Frau Apel als Vorsitzende des Beirates der gemeindeeigenen Kindertagesstätten

 

Berichterstatterin in der Gemeindevertretung:Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses

Auf die Verwaltungsvorlagen VO/2018/263, VO/2018/263-01 und die Tischvorlage VO/2018-263-01-01 wird verwiesen.

 

1. Gebührenkalkulation und Gebührenvorschlag

 

Auf die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

In die Gebührenkalkulationen für die Zeiträume 01.01.2019-31.07.2019 und 01.08.2019-31.07.2019 wurden die Beschlüsse des Sozialausschusses, die die Gebührenkalkulation betreffen, eingepflegt.

 

Des Weiteren wurde in der Sitzung des Kita-Beirats vom 7.11.2018 beschlossen, dass die Anlage 6 der Gebührenkalkulation „Festlegung des Kostendeckungsgrades für die Kindertagesstätten der Gemeinde Großhansdorf“ für die Kalkulationszeiträume 01.01.2019 bis 31.07.2019 und 01.08.2019 bis 31.12.2019 aufgrund der besseren Vergleichbarkeit nebeinander aufzustellen. Diese Aufstellung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Elternanteil an den Betriebskosten (Kostendeckungsgrad) wie folgt festzusetzen:

Tabelle: Elternanteil an den Betriebskosten für das Jahr 2019

Betreuungsangebot

Elternanteil (Kostendeckungsgrad)

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Krippenbetreuung

30,0 %

30,0 %

Elementarbetreuung

37,5 %

37,5 %

Mittagessen

72,0 %

72,0 %

 

Auf Grundlage der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 die folgenden Benutzungsgebühren:

 

Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2019

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

Krippenbetreuung

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

635,-- €

635,-- €

Elementarbetreuung

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

231,-- €

231,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

280,-- €

280,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

349,-- €

349,-- €

Mittagessen

 

 

Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung

60,-- €

 

 

In der folgenden Tabelle sind die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.

 

Tabelle: Gebührenvergleich

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

2018

2019

Differenz

2018

2019

Differenz

Krippenbetreuung1

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

610,-- €

635,-- €

+ 25,-- €

610,-- €

635,-- €

+ 25,-- €

Elementarbetreuung2

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

221,-- €

231,-- €

+ 10,-- €

221,-- €

231,-- €

+ 10,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

267,-- €

280,-- €

+ 13,-- €

267,-- €

280,-- €

+ 13,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

333,-- €

349,-- €

+ 16,-- €

333,-- €

349,-- €

+ 16,-- €

Mittagessen3

60,--

60,-- €

+-0,-- €

 

 

 

1Elternanteil für die Krippenbetreuung:2018: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%2019: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%

2Elternanteil für die Elementarbetreuung:2018: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%2019: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%

3Elternanteil für das Mittagessen:2018: 67%                                                                    2019: 72 %

 

Auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird verwiesen.

 

2. Änderung der Gebührensatzung
 

Dieser Vorlage liegt als Anlage 2 der Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren berücksichtigt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.

 

Dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdof über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Stammbaum:
VO/2018/263   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2018/263-02   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage