|
|
In der letzten Hauptausschusssitzung wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, wie die angemessenen Unterkunftskosten der Sozialträger mit der Satzung verknüpft werden könnten. Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Stormarn hat sich in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht dahingehend geäußert, dass die Nutzungsgebühr für eine gleiche Nutzung nicht unterschiedlich festgelegt werden darf. Aus der anliegenden Aufstellung können Sie ersehen, wie sich die Gebühren je nach Nutzungseinheit darstellen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Gemeindevertretung eine Nutzungsgebühr je Zimmer vorzuschlagen.
|