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Vorlage - VO/2018/280  

Betreff: Zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf
Hier: Zustimmung zur 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.12.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Abgabensatzung_Großhansdorf_2. Änderung 2019  
Gebührenkalkulation NW 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) ist seit 01.01.2012 Träger der zentralen Abwasserentsorgung in der Gemeinde Großhansdorf. Hierzu wurde ein Aufgabenübertragungsvertrag geschlossen, der neben dem Übergang der fachlichen Aufgabenerledigung  auch die Übertragung der Satzungs- und Abgabenhoheit vorsieht.

 

Gem. § 4 Abs. 2 des Aufgabenübertragungsvertrages wird die HSE von der übernommenen Rechtsetzungsbefugnis nur mit einer in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen.

 

Dieser Zustimmungsvorbehalt umfasst auch den nun anstehenden Erlass der 2. Änderungs-satzung zur Satzung über die Erhebung  von Abgaben.

 

Die Neukalkulation der Gebühren für Niederschlagswasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung ergibt für 2019 folgende Veränderung:  

der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung soll ab 01.01.2019 von 0,40 € auf dann € 0,30 je Quadratmeter gebührenrelevanter (= angeschlossener) Grundstücksfläche gesenkt werden.

 

Der Abwasserbeirat wird am 04.12.2018 über die vb. Gebührenveränderung informiert..

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten

 

Anlagen:

Abgabensatzung Großhansdorf 2. Änderung 

NW Gebührenkalkulation 2019

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung  von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung wird zugestimmt.