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Vom Stadtplaner wurde basierend auf dem letzten Architektenentwurf des Büros Masur & Partner (Vorstellung erfolgte durch den Bürgermeister im Bau- und Umweltausschuss am 23.10.2018) ein Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans 17 erstellt.
Der Vorentwurf berücksichtigt die Eckpunkte des Architektenentwurfes wie folgt:
Die neuen Festsetzungen zur Geschossigkeit führen insgesamt zu einer harmonischen Gestaltung des Klinikgebäudes somit zu geringeren Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Vor dem neuen Bettenhaus wird ein Bereich zum Schutze einer Baumgruppe von den überbaubaren Flächen ausgenommen.
In der Gesamtbetrachtung führt die Neuordnung der überbaubaren Flächen bezogen auf den Flächenbedarf einer modernen und zukunftsorientierten Fachklinik in Verbindung mit dem begrünten Dach der Tiefgarage nur zu einer sehr moderaten Neuversiegelung in den Randbereichen der überbaubaren Flächen.
Naturschutz:
Das Landschaftsschutzgebiet wird durch den Neuzuschnitt der überbaubaren Flächen nicht tangiert. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Randbereich des LSG Bäume schon während der Bauphase des neuen Bettenhauses betroffen sind und infolge dessen auch entfernt werden müssen. Dies gilt allerdings auch für Bäume in den überbaubaren Flächen und im unmittelbaren Nahbereich der künftigen Gebäude.
Der Abstand zum Gewässer (Mühlenteich) beträgt mehr als 50 m, das Gewässer wird demnach durch die Neuplanung nicht berührt.
Anlagen
Auszug B-Plan 17
Vorentwurf B-Plan 17.1
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans 17 (Planzeichnung) . Die Verwaltung wird beauftragt das Planverfahren weiterzuführen.