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Berichterstatterin im Sozialausschuss:Frau Apel als Vorsitzende des Beirates der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Berichterstatterin in der Gemeindevertretung:Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
1. Gebührenkalkulation und Gebührenvorschlag
Die Berechnung der derzeit geltenden Benutzungsgebühren erfolgte auf der Grundlage der Betriebskosten der Kindertagesstätten, die für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 zu erwarten waren. Da dieser Kalkulationszeitraum mit Ablauf des 31.12.2018 endet, sind die Benutzungsgebühren für einen ab dem 01.01.2019 beginnenden Kalkulationszeitraum neu zu berechnen. Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum, wie bisher, auf ein Haushaltsjahr festzulegen. Demzufolge sind die Benutzungsgebühren auf der Grundlage für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 zu erwartenden Betriebskosten zu berechnen.
Zum 01.08.2019 wird der Container und damit die dort untergebrachte Vormittagsgruppe (Regenbogengruppe) der Kindertagesstätte Wöhrendamm aufgelöst. Die Kinder, die ab dem 01.08.2019 eine Vormittagsbetreuung in Anspruch nehmen, werden auf die Dreivierteltagsgruppen der Kindertagesstätte Wöhrendamm verteilt.
Um die Gruppenreduzierung (von sechs auf fünf Gruppen) in der Kindertagesstätte Wöhrendamm auch in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, wurde von der Verwaltung zwei Gebührenkalkulationen durchgeführt. Die Kalkulationen wurden mit den jeweils anteiligen Betriebskosten für die Zeiträume 01.01.2019 bis 31.07.2019 und 01.08.2019 bis 31.12.2019 durchgeführt.
Als Ergebnis der jeweiligen Gebührenkalkulation erhält man eine monatliche Benutzungsgebühr (vgl. Anlage 9 der Gebührenkalkulation: Gebührenhöhe bei verschiedenen Kostendeckungsgraden). Die Summen der jeweiligen Kalkulationen ergeben addiert die endgültige monatliche Benutzungsgebühr für die jeweilige Betreuungsart, die von den Eltern zu entrichten ist.
Die Verwaltung schlägt vor, den Elternanteil an den Betriebskosten (Kostendeckungsgrad) wie folgt festzusetzen:
Tabelle: Elternanteil an den Betriebskosten für das Jahr 2019
Betreuungsangebot | Elternanteil (Kostendeckungsgrad) | |
Regelbeitrag | Sozialbeitrag | |
Krippenbetreuung | 30,0 % | 30,0 % |
Elementarbetreuung | 37,5 % | 37,5 % |
Mittagessen | 70,0 % | 70,0 % |
Auf Grundlage der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 die folgenden Benutzungsgebühren:
Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2019
Gebührengegenstand | Regelbeitrag pro Monat | Sozialbeitrag pro Monat |
Krippenbetreuung | ||
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 628,-- € | 628,-- € |
Elementarbetreuung | ||
Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche) | 237,-- € | 237,-- € |
Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche) | 285,-- € | 285,-- € |
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 355,-- € | 355,-- € |
Mittagessen |
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Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung | 60,-- € |
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In der folgenden Tabelle sind die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.
Tabelle: Gebührenvergleich
Gebührengegenstand | Regelbeitrag pro Monat | Sozialbeitrag pro Monat | ||||
2018 | 2019 | Differenz | 2018 | 2019 | Differenz | |
Krippenbetreuung1 | ||||||
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 610,-- € | 628,-- € | + 18,-- € | 610,-- € | 628,-- € | + 18,-- € |
Elementarbetreuung2 | ||||||
Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche) | 221,-- € | 237,-- € | + 16,-- € | 221,-- € | 237,-- € | + 16,-- € |
Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche) | 267,-- € | 285,-- € | + 18,-- € | 267,-- € | 285,-- € | + 18,-- € |
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 333,-- € | 355,-- € | + 22,-- € | 333,-- € | 355,-- € | + 22,-- € |
Mittagessen3 | 60,-- € | 60,-- € | +-0,-- € |
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1Elternanteil für die Krippenbetreuung:2018: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%2019: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30% 2Elternanteil für die Elementarbetreuung:2018: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%2019: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5% 3Elternanteil für das Mittagessen:2018: 67% 2019: 70 % | ||||||
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Ursächlich für die steigenden Benutzungsgebühren sind unter anderem die im Vergleich zur vorherigen Kalkulation um circa 50.000 EUR gestiegenen Unterhaltungskosten. Des Weiteren sind die Personalkosten um rund 100.000 EUR gestiegen.
Auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird verwiesen.
2. Änderung der Gebührensatzung
Dieser Vorlage liegt als Anlage 2 der Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren berücksichtigt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.
Dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdof über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
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