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Vorlage - VO/2018/258  

Betreff: Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2019 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
13.11.2018 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
05.12.2018 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage Gebühren kirchliche Kitas  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck hat die Haushalts- und Stellenpläne sowie die Aufstellungen der Instandhaltungskosten für das Haushaltsjahr 2019 bzgl. ihrer Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Verwaltung vorgelegt. Des Weiteren wurden auch die Berechnung und die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten eingereicht. Die Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Haushalts- und Stellen-plänen für das Haushaltsjahr 2019 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe a) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf der Haushalts- und Stellenplan für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.

 

Die Verwaltung hat die von der Kirchengemeinde vorgelegten Haushalts- und Stellenpläne sowie Aufstellungen der Instand-haltungskosten rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die in den Haushaltsplänen veranschlagten Ansätze sind nachvollziehbar und in ihrer Höhe angemessen.

 

Der Haushalt für die Kindertagesstätte Vogt-Sanmann-Weg schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 841.810 € ab. Dies sind jeweils 26.160 € mehr als im Vorjahr.

 

Der Haushalt für die Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 586.840 € ab. Dies sind jeweils 131.520 € mehr als im Vorjahr

 

Für die Gemeinde ergibt sich

 

für die Kindertagesstätte Vogt-Sanmann-Weg

ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 294.750 € und

eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 7.900 €,

 

für die Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen

ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 179.690 € und

eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 87.800 €,

 

mithin ein Zuschuss i. H. v. insgesamt 570.140 €. Damit erhöht sich der der Zuschuss für die Gemeinde im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 56.110 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalts- und Stellenplänen für die kirchlichen Kindertagesstätten zuzustimmen.

 

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertages-stätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.

 

Die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis
31. Dezember 2019 festgesetzten Benutzungsgebühren für die einzelnen Betreuungsangebote der kirchlichen Kindertagesstätten sind der Anlage 4 des beigefügten der Vorlage zu entnehmen. Ihre Berechnung ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren wurden von der Kirchengemeinde die folgenden Elternanteile an den Betriebskosten zugrundegelegt:

 

Betreuungsart

Elternanteil an den
Betriebskosten

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Elementarbetreuung

42,5%

37,5%

Krippenbetreuung

30,0%

30,0%

 

Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Benutzungs-gebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt:

 

Betreuungsangebot

Regelbeitrag in EUR/Monat

Sozialbeitrag in EUR/Monat

Jahr

Veränderung

Jahr

Veränderung

2018

2019

2018

2019

Krippe1:

Dreivierteltagsbetreuung

Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr

490

525

+ 35

490

525

+ 35

Kindergarten2:

 

 

 

 

 

 

Vormittagsbetreuung

Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr/

Mo. - Fr. 8.30 - 13.00 Uhr

166

181

+ 15

147

160

+ 13

Dreivierteltagsbetreuung

Mo. - Fr. 7.30 - 14.00 Uhr

240

262

+ 22

212

231

+ 19

Dreivierteltagsbetreuung

Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr

277

302

+ 25

245

266

+ 21

 

1  Elternanteil an den Betriebskosten für die Krippenbetreuung:Regelbeitrag: 30%Sozialbeitrag: 30%

2  Elternanteil an den Betriebskosten für die Elementarbetreuung:Regelbeitrag: 42,5%Sozialbeitrag: 37,5%

 

Die Verwaltung schlägt vor, den von der Kirchengemeinde für ihre Kindertagesstätten festgesetzten Benutzungsgebühren zuzustimmen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:/

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2019 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck wird zugestimmt.

 

  1. Den folgenden Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wird zugestimmt:

Betreuungsangebot

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Krippenbetreuung:

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr

525 EUR/Monat

525 EUR/Monat

Elementarbetreuung:

Vormittagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 12:00 Uhr / 8:30 – 13:00 Uhr

181 EUR/Monat

160 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 14:00 Uhr

262 EUR/Monat

231 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr

302 EUR/Monat

266 EUR/Monat

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/258   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2019 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck   Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen   Vorlage
VO/2018/258-01   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2019 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Tischvorlage