|
|
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck hat die Haushalts- und Stellenpläne sowie die Aufstellungen der Instandhaltungskosten für das Haushaltsjahr 2019 bzgl. ihrer Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Verwaltung vorgelegt. Des Weiteren wurden auch die Berechnung und die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten eingereicht. Die Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei.
Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Haushalts- und Stellen-plänen für das Haushaltsjahr 2019 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe a) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf der Haushalts- und Stellenplan für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.
Die Verwaltung hat die von der Kirchengemeinde vorgelegten Haushalts- und Stellenpläne sowie Aufstellungen der Instand-haltungskosten rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die in den Haushaltsplänen veranschlagten Ansätze sind nachvollziehbar und in ihrer Höhe angemessen.
Der Haushalt für die Kindertagesstätte Vogt-Sanmann-Weg schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 841.810 € ab. Dies sind jeweils 26.160 € mehr als im Vorjahr.
Der Haushalt für die Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 586.840 € ab. Dies sind jeweils 131.520 € mehr als im Vorjahr
Für die Gemeinde ergibt sich
für die Kindertagesstätte Vogt-Sanmann-Weg
ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 294.750 € und
eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 7.900 €,
für die Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen
ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 179.690 € und
eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 87.800 €,
mithin ein Zuschuss i. H. v. insgesamt 570.140 €. Damit erhöht sich der der Zuschuss für die Gemeinde im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 56.110 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalts- und Stellenplänen für die kirchlichen Kindertagesstätten zuzustimmen.
Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertages-stätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.
Die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis
31. Dezember 2019 festgesetzten Benutzungsgebühren für die einzelnen Betreuungsangebote der kirchlichen Kindertagesstätten sind der Anlage 4 des beigefügten der Vorlage zu entnehmen. Ihre Berechnung ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren wurden von der Kirchengemeinde die folgenden Elternanteile an den Betriebskosten zugrundegelegt:
Betreuungsart | Elternanteil an den | |
Regelbeitrag | Sozialbeitrag | |
Elementarbetreuung | 42,5% | 37,5% |
Krippenbetreuung | 30,0% | 30,0% |
Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Benutzungs-gebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag in EUR/Monat | Sozialbeitrag in EUR/Monat | ||||
Jahr | Veränderung | Jahr | Veränderung | |||
2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |||
Krippe1: | ||||||
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr | 490 | 525 | + 35 | 490 | 525 | + 35 |
Kindergarten2: |
|
|
|
|
|
|
Vormittagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr/ Mo. - Fr. 8.30 - 13.00 Uhr | 166 | 181 | + 15 | 147 | 160 | + 13 |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 14.00 Uhr | 240 | 262 | + 22 | 212 | 231 | + 19 |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr | 277 | 302 | + 25 | 245 | 266 | + 21 |
1 Elternanteil an den Betriebskosten für die Krippenbetreuung:Regelbeitrag: 30%Sozialbeitrag: 30%
2 Elternanteil an den Betriebskosten für die Elementarbetreuung:Regelbeitrag: 42,5%Sozialbeitrag: 37,5%
Die Verwaltung schlägt vor, den von der Kirchengemeinde für ihre Kindertagesstätten festgesetzten Benutzungsgebühren zuzustimmen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:/
Die Gemeindevertretung beschließt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Krippenbetreuung: | ||
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr | 525 EUR/Monat | 525 EUR/Monat |
Elementarbetreuung: | ||
Vormittagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 12:00 Uhr / 8:30 – 13:00 Uhr | 181 EUR/Monat | 160 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 14:00 Uhr | 262 EUR/Monat | 231 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr | 302 EUR/Monat | 266 EUR/Monat |
|