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Vorlage - VO/2018/256  

Betreff: Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu dem Wirtschafts- und Stellenplan 2019 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
13.11.2018 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1_Wirtschaftsplan  
Anlage 2_Stellenplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses

 

Mit Schreiben vom 12.09.2018 hat die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH den Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 bzgl. ihres Waldkindergartens bei der Verwaltung eingereicht. Im Wirtschaftsplan ist auch die Kostenberechnung der Gebühr pro Platz enthalten. Der Wirtschaftsplan (Anlage 1) und der Stellenplan (Anlage 2) liegen dieser Vorlage bei.

 

1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zum Wirtschafts- und Stellenplan 2019 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH

 

Gemäß § 3 Absatz 2 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf bedarf der Haushalt und der Stellenplan der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Großhansdorf.

Die Verwaltung hat den von der AWO zugesandten Wirtschafts- und Stellenplan (Anlage 1 und 2) rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die in dem Wirtschaftsplan veranschlagten Ansätze sind nachvollziehbar und in ihrer Höhe angemessen.

 

Für die Gemeinde ergibt sich gemäß des Wirtschaftsplanes ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 75.297,40 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Wirtschafts- und Stellenplan für den Waldkindergarten zuzustimmen.

 

2. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH

 

Gemäß § 6 Absatz 5 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf sind zur anteiligen Deckung der Betriebskosten – in Abstimmung mit der Gemeinde – angemessene Teilnahmebeiträge von den Eltern zu erheben.

 

Die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 festgesetzten Elternbeiträge sind der beigefügten Anlage 1 (Seite 2) zu entnehmen. Ebenso ist dort die Berechnung der Elternbeiträge dargestellt.

 

Bei der Festsetzung der Elternbeiträge wurden von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbh die folgenden Elternanteile an den Betriebskosten zugrundegelegt:

 

Betreuungsart

Elternanteil an den Betriebskosten

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Elementarbetreuung

37,5%

37,5%

 

Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2019 festgesetzten Elternbeiträgen den derzeit geltenden Elternbeiträgen gegenübergestellt:

 

 

Betreuungsangebot

Regelbeitrag in EUR/ Monat

Sozialbeitrag in EUR/ Monat

Jahr

Veränder-

ung

Jahr

Veränder-

ung

2018

2019

2018

2019

Elementarbereich

Vormittagsbetreuung

(Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr)

306,50

298,08

- 8,42

306,50

298,08

- 8,42

Mittagsverpflegung

60,00

60,00

+- 0,00

60,00

60,00

+- 0,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, den von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Waldkindergarten festgesetzten Elternbeiträgen zuzustimmen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Sozialausschuss emfpfiehlt der Gemeindevertetung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Dem Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH wird zugestimmt.

 

2. Den folgenden Elternbeiträgen für den Waldkindergarten im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2019 wird zugestimmt:

 

Betreuungsangebot

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Elementarbetreuung

Vormittagsbetreuung

(Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr)

298,08 EUR/ Monat

298,08 EUR/ Monat

Mittagessen

60,00 EUR/ Monat