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In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.08.2018 wurde über die Verbesserung der Bike and Ride-Anlagen an den U-Bahnhöfen beraten. Aus der Beratung ergaben sich Fragestellungen, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten.
Nachstehend werden die Antworten, die auf Auskünften der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) und des Beratungsbüros agentur BahnStadt basieren, nachgereicht:
1) Inwieweit wurde eine mögliche Preissteigerung in der Entwurfsplanung berücksichtigt?
Nach Auskunft des Ingenieurs des Büros agentur BahnStadt wurde kein Puffer eingerechnet. Die Kosten wurden entsprechend der Erfahrungen mit anderen vergleichbaren Projekten der letzten Zeit realistisch berechnet.
Entscheidend ist auch der Ausschreibungszeitpunkt, denn erst die Ausschreibungs-ergebnisse werden zeigen, inwieweit die Kalkulation zutrifft.
Fest steht, dass die NAH.SH GmbH die tatsächlich entstehenden Baukosten und einen Teil der Planungskosten mit 75 % fördert. Die lt. Entwurfsplanung ermittelten Werte werden zur Berechnung der Förderung herangezogen. Hierauf basiert die Gesamtfördersumme des Förderbescheides.
Die endgültige Abrechnung der Fördersumme kann und wird somit erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. Falls ein gutes Ausschreibungsergebnis erzielt wird, weicht die ausgezahlte Fördersumme entsprechend nach unten ab. Im umgekehrten Falle einer Preissteigerung wird die im Förderbescheid ausgewiesene Summe allerdings nicht angehoben.
Bereits in der Entwurfsplanung wurde detailliert aufgelistet, welche Maßnahmen förderfähig sind oder nicht.
Dem kameralen Bruttoprinzip folgend, müssen zunächst die gesamten Bau- und Planungskosten von der Gemeinde getragen werden.
Die veranschlagte Gesamtsumme in Höhe von 432.000 € wird im Haushalt 2019 berücksichtigt. Demgegenüber stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von bis zu 360.200 €, so dass ein Gemeindeanteil von mindestens 71.800 € verbleibt.
2) Wie hoch sind die Wartungskosten bei Doppelstockparkeranlagen?
Hierzu liegen dem Büro agentur BahnStadt noch keine konkreten Informationen vor. Der Hersteller Kienzler bezeugt, dass seine Anlagen besonders „wartungsarm“ sind, insbesondere wenn diese überdacht sind. Für alle in Großhansdorf geplanten Anlagen ist eine Überdachung vorgesehen.
3) Sind die Fördergelder garantiert?
Es kann davon ausgegangen werden, dass ausreichend Landesmittel sowohl über die Förderung der NAH.SH GmbH als auch über die Metropolregion vorhanden sind.
4) Sind die Tiefbaukosten zu hoch angesetzt?
Der Umfang der Tiefbaumaßnahmen wurde so realistisch wie möglich geplant und die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich während der Bauzeit noch Änderungen (z.B. ungünstige Bodenverhältnisse, Änderungen beim vorzunehmenden Wurzelschutz oder Kabeltrassen- sicherungen) ergeben. Diese können dann eine Verringerung oder eine Erhöhung der Kosten nach sich ziehen.
5) Muss im Förderantrag der Realisierungszeitraum benannt werden?
Im Förderantrag wird ein grober Realisierungszeitraum genannt (März 2019 bis September 2019). Falls sich dieser noch verschieben sollte, ist dies nur dem Fördermittelgeber rechtzeitig mitzuteilen.
Der Förderantrag wurde in der 39. KW 2018 an NAH.SH versandt. Für die Metropolregion wird der Förderantrag in Kürze gestellt. Parallel wird ein betreuendes Ingenieurbüro gesucht, um die geplanten Baumaßnahmen möglichst frühzeitig im Jahr 2019 ausschreiben zu können.
Vorausgesetzt, dass beide Förderanträge von NAH.SH und der Metropolregion noch in 2018 positiv beschieden werden, kann mit den Baumaßnahmen nach erfolgreicher Ausschreibung voraussichtlich schon im Frühjahr 2019 begonnen werden.
Anlagen:
keine