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Vorlage - VO/2018/184  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben;
Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 5600.94000 (Eigene Sportstätten; Erneuerung Laufbahn)
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Für die in diesem Jahr geplante Erneuerung der Laufbahn und Weitsprunganlage des Sportplatzes Kortenkamp wurden im Haushalt bei der Haushaltsstelle 5600.94000 (Eigene Sportstätten; Erneuerung Laufbahn) insgesamt 630.100,-- EUR bereitgestellt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der beschränkten Ausschreibung ist nunmehr davon auszugehen, dass die Gesamtbaukosten der Maßnahme insgesamt bis zu 748.000,-- EUR (inkl. rd.
12.700,-- EUR für Unvorhergesehenes, z. B. für sich im Laufe der Baumaßnahme ergebene Mehrmassen) betragen werden.

 

Die Kosten des preisgünstigsten Angebotes für die ausgeschriebenen Leistungen liegen 13,7% über den Kostenanschlag des Planers.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ i. V. m. § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Ausgaben auch dann, wenn ein Aufschub der Ausgabe besonders unwirtschaftlich wäre.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben sind für eine zeitnahe und wirtschaftliche Herstellung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit der Anlage unabweisbar. Im Übrigen lässt eine Aufhebung und erneute Ausschreibung aufgrund der aktuellen Marktpreissituation keine günstigeren Angebote erwarten. Es besteht die Gefahr, dass sich bei einer erneuten Ausschreibung die Angebotspreise aufgrund steigender Marktpreise erhöhen werden und insoweit ein Aufschub der Maßnahme unwirtschaftlich wäre.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 4360.17110 (Einrichtungen für Flüchtlinge; Landeszuweisung „Refugium“) und bei der Haushaltsstelle 9000.01000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen; Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) gewährleistet.

 

Die Maßnahme wird durch das Land mit einer Zuwendung i. H. v. 250.000,-- EUR gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen in Schleswig-Holstein (Spielfeld- und Laufbahnförderrichtlinie) gefördert.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Den zusätzlichen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu 117.900,-- EUR bei der Haushaltstelle 5600.94000 (Eigene Sportstätten; Erneuerung Laufbahn) wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 4360.17110 (Einrichtungen für Flüchtlinge; Landeszuweisung „Refugium“) und bei der Haushaltsstelle 9000.01000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen; Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).

 

Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
keine