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Vorlage - VO/2018/179  

Betreff: Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 2111.95002 (Grundschule Wöhrendamm; Energetische Sanierung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
08.06.2018 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Im Zuge der energetischen Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule Wöhrendamm stehen in diesem Jahr die Sanierung der Fassade des älteren Gebäudeteils (Erneuerung/Ergänzung der Maueranker, Kerndämmung der Fassade mit Einblasdämmung, Ausbesserung von defekten Fugen) sowie die Teilerneuerung der Fenster an. Hierfür wurden im Haushalt bei der Haushaltsstelle 2111.95002 (Grundschule Wöhrendamm; Energetische Sanierung) insgesamt 225.000,- EUR bereitgestellt.

 

Nach Vorliegen der konkreten Planung musste festgestellt werden, dass aufgrund der aktuellen Marktpreise eine Umsetzung sowohl der Fassadensanierung als auch der Teilerneuerung der Fenster mit den bereitgestellten Mitteln i. H. v. insgesamt 225.000,- EUR nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurden zunächst nur die Leistungen für die Fassadensanierung ausgeschrieben.

 

Nachdem nunmehr das Ausschreibungsergebnis für die Fassadensanierung vorliegt, ist für den Fall, dass auch die Teilerneuerung der Fenster erfolgen soll, von folgenden Gesamtkosten auszugehen:

 

Fassadensanierung:147.505,86 EUR

Teilerneuerung Fenster:73.100,00 EUR

Baunebenkosten (Honorare):                                       48.000,00 EUR

Zwischensumme:268.605,86 EUR

zzgl. Unvorhergesehenes (ca. 6%):                                  16.394,14 EUR

Gesamtkosten:                                                 285.000,00 EUR

 

Ausgehend von den für diese Maßnahme bereitstehenden Mitteln i. H. v. 225.000,-- EUR ergeben sich bei einer zusammenhängenden Durchführung der Fassadesanierung und der Teilerneuerung der Fenster überplanmäßige Ausgaben i. H. v. bis zu 60.000,-- EUR.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ i. V. m. § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Ausgaben auch dann, wenn ein Aufschub der Ausgabe besonders unwirtschaftlich wäre.

 

Sollte die Teilerneuerung der Fenster nicht zusammen mit der Fassadensanierung durchgeführt werden und z. B. auf das nächste Jahr verschoben werden, wird aufgrund der derzeitig absehbaren Marktpreisentwicklung sowie durch den Wegfall von Synergieeffekten (Kosten für Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten i. H. v. ca. 12.000,-- EUR) die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme erheblich negativ beeinflussen. Bei einem Aufschub der Fenstererneuerung müssten zudem kurzfristig bei einigen Fenstern Instandsetzungsarbeiten aufgrund erheblicher Mängel (verzogene, nicht mehr dicht schließende Fenster, gelegentliches Eindringen von Wasser) durchgeführt werden.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Teilerneuerung der Fenster zusammen mit der Fassadensanierung durchzuführen. Damit wäre der investive Teil der energetischen Sanierung des Hauptgebäudes abgeschlossen.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 2111.17101 (Grundschule Wöhrendamm; Landeszuweisung für die Sanierung sanitärer Anlagen) und bei der Haushaltsstelle 2300.17101 (Emil-von-Behring-Gymnasium; Landeszuweisung für die Sanierung sanitärer Anlagen) gewährleistet.

 

Es wird derzeit geprüft, ob eine finanzielle Förderung der Sanierungsmaßnahme durch das Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 möglich ist.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

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Die Fassadensanierung und die Teilerneuerung der Fenster sollen wie ursprünglich geplant zeitlich zusammenhängend durchgeführt werden. Den zusätzlichen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu 60.000,-- EUR bei der Haushaltstelle 2111.95002 (Grundschule Wöhrendamm; Energetische Sanierung) wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 2111.17101 (Grundschule Wöhrendamm; Landeszuweisung für die Sanierung sanitärer Anlagen) und bei der Haushaltsstelle 2300.17101 (Emil-von-Behring-Gymnasium; Landeszuweisung für die Sanierung sanitärer Anlagen). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.

 

 

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Anlagen:
keine