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Vorlage - VO/2018/172  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4646.94000 (Kindertagesstätte Kortenkamp/Baumaßnahmen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
12.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Ausschreibung für den Neubau der Kindertagesstätte Kortenkamp wird ab04.06.2018 erfolgen. Die Submission ist für den Zeitraum 25.-29.06.2018 geplant. Anschließend werden die eingegangenen Angebote geprüft und die Aufträge an die jeweiligen Firmen vergeben. Der Baubeginn erfolgt im August 2018.

 

Vorhergegangende Ausschreibungen haben ergeben, dass die eingegangenen Angebote tlw. deutlich über den kalkulierten Kosten gelegen haben. Aus diesem Grund wird damit gerechnet, dass dies auch beim Neubau der Kindertagesstätte Kortenkamp der Fall sein wird.

 

Um auf gegebenenfalls höhere Kosten reagieren und die Aufträge vergeben zu können, werden weitere Mittel i. H. v. bis zu 270.000,-- EUR (rund 10% der kalkulierten Bausumme) als überplanmäßige Ausgabe benötigt.

 

Die Angebote können erst Anfang Juli nach der Submission geprüft werden. Die Sommerferien beginnen am 09.07.2018. Daher wäre es aufgrund der Ladungsfrist im Falle einer überplanmäßigen Ausgabe nicht möglich eine Sitzung der Gemeindevertretung vor den Sommerferien einzuberufen.

 

Ein termingerechter Baubeginn im August 2018 ist notwendig, damit die Kindertagesstätte im August 2019 eröffnen kann. Die weiteren Betreuungsplätze werden zum jetzigen Stand dringend benötigt um auch den geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nachzukommen.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist aufgrund des o. g. Rechtsanspruchs und den benötigten weiteren Betreuungsplätzen unabweisbar.

 

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. bis zu 270.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 4646.94000 (Kindertagesstätte Kortenkamp/ Baumaßnahmen) kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 4360.17110 (Einrichtungen für Flüchtlinge/ Landeszuweisung „Refugium) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. bis zu 270.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 4646.94000 (Kindertagesstätte Kortenkamp/ Baumaßnahmen) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 4360.17110 (Einrichtung für Flüchtlinge/ Landeszuweisung "Refugium"). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.