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Die Gemeindevertretung wählt die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu, die Fraktionen können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen entsprechend § 33 GO bestimmen, für welchen Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht ( Zugriffsverfahren ). Zur oder zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden.
Die stellv. Vorsitzenden werden in gesonderten Wahlgängen gewählt. Eine gemeinsame Wahl mit den Ausschussvorsitzenden ist in Anbetracht des freien Mandats der Gemeindevertreter nur zulässig, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht.
Nach der Reihenfolge der Höchstzahlen der Fraktionen ergeben sich folgende Zugriffsrechte:
1. Zugriff:CDU-Fraktion
2. Zugriff:GRÜNE-Fraktion
3. Zugriff:SPD-Fraktion
4. Zugriff:CDU- Fraktion
5. Zugriff:FDP-Fraktion
Die Fraktionen haben sich im Vorwege darauf verständigt, die Besetzung der Positionen der Ausschussvorsitzenden im sogenannten En-bloc-Verfahren durchzuführen. Auf die anliegeden Liste zum vorherigen Punkt wird verwiesen.
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