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Vorlage - VO/2022/102  

Betreff: Annahme von Spenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Kenntnisnahme
22.12.2022 
Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_Spendenübersicht_Vorlage_Dez.2022GV  

Spenden stellen ein wichtiges Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich dar.

 

Die Gemeindevertretung hat die Entscheidung über die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 € gemäß § 76 Abs. 4 S. 4 GO auf den Bürgermeister übertragen. Über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über einen Wert von 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung einen Bericht.

 

Der Verwaltung lagen hinsichtlich der in der Anlage aufgeführten Spenden keine Erkenntnisse vor, die zu einer Ablehnung der Spenden hätte führen müssen


Die Gemeinde nimmt Kenntnis