Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022/074  

Betreff: Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2023 der Waldkita, AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Wirtschaftsplan Waldkita 2023 Anlage 1  
Personalplanung-Stellenplan Waldkita 2023 Anlage 2  
Kalkulation Mittag Waldkita 2023 Anlage 3  
Übersicht SozA 21.11.2022 Haushalt Eigenanteil Gemeinde an freie Träger 2023  

Der Haushalts- und Stellenplan für 2023 wurde vom Träger für die Kindertageseinrichtung fristgerecht eingereicht.

 

r die Kindertageseinrichtung "Waldkindergarten" wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit 162.977,08 Gesamtaufwendungen gerechnet.

Die Einnahmen für die Kita teilen sich laut Haushaltsplan wie folgt auf:

 

Elternbeiträge incl. Sozialstaffel: 31.300,00 €, dieser Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Im Elternbeirat wurde berichtet, dass eine bessere Auslastung als in den Vorjahren erfolgt ist und alle Plätze belegt sind.

 

Als Zuschussbedarf incl. SQKM Mittel wurden 131.677,08 € angegeben. In diesem Betrag sind freiwillige Zuschüsse durch die Gemeinde eingerechnet.r das Jahr 2023 nnten aufgrund der geplanten Erhöhung (7 % Personalkostensteigerung und ein Inflationsausgleich bei den Sachkosten) SQKM Mittel in Höhe von 129.600,00 € eingenommen werden. Diese Information war bei der Erstellung der Haushaltsvorlagen noch nicht bekannt. In den Haushaltsansatz wurde für die Einrichtung bei 4648.70020 bereits entsprechende Mittel berücksichtigt.

 

Die geschätzten Einnahmen gemäß SQKM betragen somit 160.900,00 €. Die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen beträgt 2.077,08. Diese Differenz ist um 65.868,25 geringer als bei der Jahresabrechnung 2021.

 

Der Aufwand der KiTa kann in einzelne Bereiche aufgeteilt werden:

-Personalkosten für die Gruppenkräfte

-Personalkosten für die Leitungskraft

-Gemeinkosten

-Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes § 38 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG und

Sachkosten im Kindbezug § 38 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG zusammengefasst unter Sachkosten

 

Diese Kostenbereiche werden im Folgenden im Vergleich zum SQKM bewertet:

 

Personalkosten der Gruppenkräfte:

Die Personalkosten der Gruppenförderkräfte liegen im Fördersatz gemäß SQKM.

Im Finanzierungsvertrag ist unter § 6 Abs. 2 vereinbart, dass eine höhere Ausfallzeit in den Gruppen berücksichtigt wird (VO/2021/905). Die gesetzlichen Ausfallzeiten betragen 234 Stunden, vereinbart wurden 267 Stunden. Diese höhere Ausfallzeit wurde auch für 2023 beantragt und ist in den kalkulierten Kosten enthalten. Diese betragen je Woche zusätzlich 5,43 Stunden.

 

Personalkosten der Leitungskraft:

Die Leitungskraft wäre aufgrund der Einrichtungsgröße gemäß des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst mindestens in die Entgeltgruppe S 9 einzugruppieren.  Aufgrund der Einrichtungsgröße gibt es eine Teilfreistellung (7,8 Stunden je Gruppe). Die Entgelte der Leitungskraft liegen aufgrund der zusätzlichen Ausfallzeiten rund 500,00 € über das Tarifentgelt einer vergleichbaren Leitungskraft in einer gemeindlichen Kindertagesstätte (S 9, Erfahrungsstufe 5).

 

Gemeinkosten:

Bei den Gemeinkosten ist es nach dem KiTaG möglich, 15 % der Personalkosten von den Gruppenkräften anzusetzen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich auf einen wesentlich geringeren Anteil geeinigt. Der für 2023 eingeworbene Betrag liegt daher deutlich unter den 15 % nach SQKM.

 

Sachkosten:

Die Sachkosten, die dem Sachkostenbasiswert zuzuordnen sind, übersteigen diesen um das Zweieindrittelfache.

Alle Einrichtungsträger haben in diesen Kostenbereich Überschreitungen (3 bis 4 fach).

Die Kostenbereiche für Fortbildungen, Fachberatung und Qualitätsmanagement fallen bei jeden Träger unterschiedlich hoch aus, mangels Vorgaben durch das KiTaG.

 

Ausgehend von einer Kostensteigerung von 7 % bei dem Refinanzierungsanteil ist von einem Refinanzierungsanteil in Höhe von 52.000,00 € auszugehen.

Zusammen mit der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.077,08 beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2023 voraussichtlich 54.077,08 und somit 33,18%.

Im Vergleich zur Abrechnung 2021 würde dies voraussichtlich eine Kostensenkung von 13.868,25 bedeuten.

 

r das Prognosetool 2023 sollen die Kostenanteile der Gemeinde an den SQKM Kosten bei 37,65 % liegen. Die Gesamtkosten der Einrichtung liegen laut Plan für das Jahr 2023 somit unter diesen Kostenanteilen. Die Bewirtschaftungskosten sind angesichts der aktuellen Situation- vermutlich zu gering eingeplant worden. Daher ist mit einer Anpassung der Gesamtkosten im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen. Die Gesamtkosten der Einrichtung liegen innerhalb des SQKM Satzes!

 

Mittagsverpflegung:

 

In der Kita werden 15 Kinder betreut. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betragen 12.470,00 €.

In der vom Träger eingereichten Kalkulation wurden als Durchschnittswert 13 Kinder zur Mittagsverpflegung angegeben. Der kalkulierte Monatsbeitrag entspricht demnach 80,00 €.

 

 

Voß

rgermeister

 

Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 2), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten im Excel-Format (Anlage 4).

 


Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Dem als Anlage beigefügten Wirtschafts- und Stellenplan 2023 wird zugestimmt.