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Der Haushalts- und Stellenplan für 2023 wurde vom Träger für beide Kindertageseinrichtungen fristgerecht eingereicht.
Für die Kindertageseinrichtung „Vogt-Sanmann-Weg“ wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit 1.126.500,00 € Gesamtaufwendungen gerechnet.
Die Einnahmen für die Kita teilen sich laut Haushaltsplan wie folgt auf:
Elternbeiträge incl. Sozialstaffel: 165.000,00 €, dieser Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung wurden von 7,21 € auf 5,80 € je Stunde gesenkt.
Aus diesem Grund ist mit einer geringeren Einnahme für den Krippenbereich zu rechnen.
Für die SQKM Mittel wird mit einer Einnahme in Höhe von 669.000 € gerechnet, im Vergleich zum Vorjahr wurde dieser Betrag erhöht. Für das Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung der SQKM Mittel gerechnet (7 % Personalkostensteigerung und ein Inflationsausgleich bei den Sachkosten). Diese Information war bei der Erstellung der Haushaltsvorlagen noch nicht bekannt. Für die Einrichtung wurde daher die Haushaltsansätze bei 4640.70020 aus 2022 berücksichtigt.
Die geschätzten Einnahmen gemäß SQKM betragen somit 834.000,00 €. Die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen beträgt 292.500,00 €. Diese Differenz ist um 75.992,37 € höher als bei der Jahresabrechnung 2021.
Der Aufwand der KiTa kann in einzelne Bereiche aufgeteilt werden:
-Personalkosten für die Gruppenkräfte
-Personalkosten für die Leitungskraft
-Gemeinkosten
-Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes § 38 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG und
Sachkosten im Kindbezug § 38 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG zusammengefasst unter Sachkosten
Diese Kostenbereiche werden im Folgenden im Vergleich zum SQKM bewertet:
Personalkosten der Gruppenkräfte:
Die Personalkosten der Gruppenförderkräfte liegen im Fördersatz gemäß SQKM.
Im Finanzierungsvertrag ist unter § 6 Abs. 2 vereinbart, dass eine höhere Ausfallzeit in den Gruppen berücksichtigt wird (VO/2021/905). Die gesetzlichen Ausfallzeiten betragen 234 Stunden, vereinbart wurden 267 Stunden. Diese höhere Ausfallzeit wurde auch für 2023 beantragt und ist in den kalkulierten Kosten enthalten. Diese betragen je Woche zusätzlich 5,43 Stunden.
Personalkosten der Leitungskraft:
Die Leitungskraft wäre aufgrund der Einrichtungsgröße gemäß des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppe S 15 einzugruppieren. Aufgrund der Einrichtungsgröße gibt es eine volle Freistellung (7,8 Stunden je Gruppe). Die Entgelte der Leitungskraft liegen allerdings über den Tarifentgelt einer vergleichbaren Leitungskraft in einer gemeindlichen Kindertagesstätte (S 15, Erfahrungsstufe 5).
Gemeinkosten:
Bei den Gemeinkosten ist es nach dem KiTaG möglich, 15 % der Personalkosten von den Gruppenkräften anzusetzen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich auf einen wesentlich geringeren Anteil geeinigt. Der für 2023 eingeworbene Betrag liegt daher deutlich unter den 15 % nach SQKM.
Sachkosten:
Die Sachkosten, die dem Sachkostenbasiswert zuzuordnen sind, übersteigen diesen um das Vierfache.
Alle Einrichtungsträger haben in diesen Kostenbereich Überschreitungen (3 bis 4 fach).
Die Kostenbereiche für Fortbildungen, Fachberatung und Qualitätsmanagement fallen bei jeden Träger unterschiedlich hoch aus, mangels Vorgaben durch das KiTaG.
Ausgehend von einer Kostensteigerung von 7 % bei dem Refinanzierungsanteil ist von einem Refinanzierungsanteil in Höhe von 328.641,00 € auszugehen.
Zusammen mit der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 292.500,00 € beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2023 voraussichtlich 621.141,00 € und somit 55,14%.
Im Vergleich zur Abrechnung 2021 würde dies voraussichtlich eine Kostensteigerung von 97.492,07 € bedeuten.
Für das Prognosetool 2023 sollen die Kostenanteile der Gemeinde an den SQKM Kosten bei 37,65 % liegen. Die Gesamtkosten der Einrichtung liegen über diese Kostenanteile. Der Einrichtungsträger ist vermutlich in vielen Bereichen an Verträge gebunden, daher wird in vielen Bereichen keine Kostensenkung möglich sein.
Einzelne Bereiche der Sachkosten, wie die Höhe der Fortbildungskosten u.a. könnte mit dem Einrichtungsträger beraten werden.
Mittagsverpflegung:
In der Kita werden 90 Kinder betreut, davon sind 70 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betragen 73.600,00 €. Laut Träger liegen die Einnahmen ebenfalls bei 73.600,00 €.
In der vom Träger eingereichten Kalkulation wurden als Durchschnittswert 76,65 Kinder zur Mittagsverpflegung angegeben. Der kalkulierte Monatsbeitrag entspricht demnach 80,00 €.
Der Durchschnittswert von 76,65 übersteigt die Anzahl der Kinder mit 6 Stunden Betreuung, der Einrichtungsträger wurde in diesem Punkt um Stellungnahme gebeten.
Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 2), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten im Excel-Format (Anlage 6) beigefügt.
Kindertageseinrichtung „Bei den Rauhen Bergen“:
Für die Kindertageseinrichtung „Bei den Rauhen Bergen“ wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit 657.500,00 € Gesamtaufwendungen gerechnet.
Die Einnahmen für die Kita teilen sich laut Haushaltsplan wie folgt auf:
Elternbeiträge incl. Sozialstaffel: 96.000,00 €, dieser Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung wurden von 7,21 € auf 5,80 € gesenkt.
Aus diesem Grund ist mit einer geringeren Einnahme für den Krippenbereich zu rechnen.
Für die SQKM Mittel wird mit einer Einnahme in Höhe von 404.000 € gerechnet, im Vergleich zum Vorjahr wurde dieser Betrag erhöht. Für das Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung der SQKM Mittel gerechnet (7 % Personalkostensteigerung und ein Inflationsausgleich bei den Sachkosten). Für das Jahr 2023 ist evtl. mit einer höheren Einnahme zu rechnen, im Rahmen einer vorsichtigen Haushaltsplanung ist die Planzahl allerdings nachvollziehbar.
Die geschätzten Einnahmen gemäß SQKM betragen somit 500.000,00 €. Die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen beträgt 157.500,00 €. Diese Differenz ist um 75.558,21 € höher als bei der Jahresabrechnung 2021.
Der Aufwand der KiTa kann in einzelne Bereiche aufgeteilt werden:
-Personalkosten für die Gruppenkräfte
-Personalkosten für die Leitungskraft
-Gemeinkosten
-Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes § 38 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG und
Sachkosten im Kindbezug § 38 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG zusammengefasst unter Sachkosten
Diese Kostenbereiche werden im Folgenden im Vergleich zum SQKM bewertet:
Personalkosten der Gruppenkräfte:
Die Personalkosten der Gruppenförderkräfte liegen im Fördersatz gemäß SQKM.
Im Finanzierungsvertrag ist unter § 6 Abs. 2 vereinbart, dass eine höhere Ausfallzeit in den Gruppen berücksichtigt wird (VO/2021/905). Die gesetzlichen Ausfallzeiten betragen 234 Stunden, vereinbart wurden 267 Stunden. Diese höhere Ausfallzeit wurde auch für 2023 beantragt und ist in den kalkulierten Kosten enthalten. Diese betragen je Woche zusätzlich 3,16 Stunden.
Personalkosten der Leitungskraft:
Die Leitungskraft wäre aufgrund der Einrichtungsgröße gemäß des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppe S 13 einzugruppieren. Aufgrund der Einrichtungsgröße gibt es eine Teilfreistellung (23,4 Std/7,8 Stunden je Gruppe). Die Entgelte der Leitungskraft liegen allerdings leicht über den Tarifentgelt einer vergleichbaren Leitungskraft in einer gemeindlichen Kindertagesstätte.
Der Grund liegt in den vertraglich vereinbarten zusätzlichen 2,6 Stunden für Qualitätsmanagement der Leitungskraft (4.700,00 €).
Gemeinkosten:
Bei den Gemeinkosten ist es nach dem KiTaG möglich, 15 % der Personalkosten von den Gruppenkräften anzusetzen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich auf einen wesentlich geringeren Anteil geeinigt. Der für 2023 eingeworbene Betrag liegt daher deutlich unter den 15 % nach SQKM.
Sachkosten:
Die Sachkosten, die dem Sachkostenbasiswert zuzuordnen sind, übersteigen diesen um das Viereinhalbfache.
Alle Einrichtungsträger haben in diesen Kostenbereich Überschreitungen (3 bis 4 fach).
Die Kostenbereiche für Fortbildungen, Fachberatung und Qualitätsmanagement fallen bei jeden Träger unterschiedlich hoch aus, mangels Vorgaben durch das KiTaG.
Ausgehend von einer Kostensteigerung von 7 % bei dem Refinanzierungsanteil ist von einem Refinanzierungsanteil in Höhe von 212.972,08 € auszugehen.
Zusammen mit der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 157.500,00 € beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2023 voraussichtlich 370.472,00 € und somit 56,45%.
Im Vergleich zur Abrechnung 2021 würde dies voraussichtlich eine Kostensteigerung von 89.490,96 € bedeuten.
Für das Prognosetool 2023 sollen die Kostenanteile der Gemeinde an den SQKM Kosten bei 37,65 % liegen. Die Gesamtkosten der Einrichtung liegen über diese Kostenanteile. Der Einrichtungsträger ist vermutlich in vielen Bereichen an Verträge gebunden, daher wird in vielen Bereichen keine Kostensenkung möglich sein.
Einzelne Bereiche der Sachkosten, wie die Höhe der Fortbildungskosten u.a. könnte mit dem Einrichtungsträger beraten werden.
Mittagsverpflegung:
In der Kita werden 50 Kinder betreut, davon sind 30 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betragen 33.400,00 €. Laut Träger liegen die Einnahmen bei 26.800,00 €.
In der vom Träger eingereichten Kalkulation wurden als Durchschnittswert 27,9 Kinder zur Mittagsverpflegung angegeben. Der kalkulierte Monatsbeitrag entspricht demnach 99,80 €.
Durch die Gemeinde wäre somit ein Defizitzuschuss in Höhe von 6.600,00 € erforderlich.
Voß
Bürgermeister
Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 4), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 5), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten im Excel-Format (Anlage 6) beigefügt.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
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