|
|
Auf die Vorlage VO 2021/814-03 wird verwiesen.
In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde vom Projektbeauftragten eine Stellungnahme zu den in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.08.2022 aufgeworfenen Fragestellungen übersandt.
Zum Gründach:
Extensivbegrünungen wiegen lt. www.dachbegruenung-ratgeber.de in der Regel 80 bis 170 kg/m². Intensive Dachbegrünungen haben Flächenlasten ab ca. 300 kg/m². Diese Angaben beziehen sich auf den wassergesättigten Zustand des Substrates mit Vegetation ohne tragende Dachkonstruktion.
Schneelast, Windsoglast und gegebenenfalls Verkehrslast sind gesondert zu berechnen.
Die Begrünung der Dachfläche von rd. 550 m² könnte somit zwischen 44 t. und 165 t. wiegen. Eine nachträgliche Ertüchtigung der Stützenkonstruktion und deren Fundamente des im vollen Geschäftsbetrieb befindlichen 4-geschossigen Bestandsgebäudes erscheint bei allen Vorteilen die Gründächern bieten, hier nicht als sinnvolle Option.
Zu den Bäumen:
Der freiwilligen Baumpflanzung im gewünschten Umfang (18/20 cm) und Anwuchspflege wird seitens des Vorhabenträgers zugestimmt.
Zur Fassadenbegrünung:
Die Ausführungen zu den, einer Fassadenbegrünung entgegenstehenden hygienischen und technischen Anforderungen sind schlüssig.
Auf dem Grundstück wurden bereits Hecken an der Südgrenze gepflanzt, vor den rückwärtigen Fassadenabschnitten sind zudem kleinere Pflanzflächen vorhanden.
Planungsrecht
Vom Stadtplaner wurde ein angepasster Entwurf vorgelegt, in dem die Formulierung in textlicher Festsetzung 2.1 zur Gebäudehöhe und etwaigen Aufbauten zur Gewinnung von Energie aus Sonnenlicht wie vom BUA gewünscht enger gefasst wird.
„Die zulässige Gebäudehöhe (Ahrensfelder Weg 1: 9,20 m / Ahrensfelder Weg 3: 14,60 m) darf nicht durch Aufbauten überschritten werden, auch
nicht durch untergeordnete Bauteile. Ausnahmsweise ist eine Überschreitung für die
Installation von Anlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonnenenergie
(Photovoltaik) und die Installation von Gründächern um maximal 0,8 m zulässig.“
Unter Ziffer 4.2 auf S. 7 der Begrünung wird diese Festsetzung weiter erläutert.
Es stellt sich die Frage, ob die textliche Festsetzung 2.1 angesichts der beschriebenen statischen Problem um die Passage „und die Installation von Gründächern“ reduziert werden kann.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten
Anlagen
| |
| |
| |
|
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans 6, 9. Änderung.
Der ersatzweisen Pflanzung zweier Bäume im Umfeld des Bauvorhabens als Ausgleich für die Reduzierung der Stellplatzbegrünung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren fortzuführen.