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Vorlage - 2021/814-03-01  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/814-03
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 6.9 Planzeichnung  
B-Plan 6.9 Begründung  
Schreiben Vorhabenträger 30.8.2022  
Stellungnahme Bartram Bau-System  

Auf die Vorlage VO 2021/814-03 wird verwiesen.

 

In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde vom Projektbeauftragten eine Stellungnahme zu den in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.08.2022 aufgeworfenen Fragestellungen übersandt.

 

Zum Gründach:

 

Extensivbegrünungen wiegen lt. www.dachbegruenung-ratgeber.de in der Regel 80 bis 170 kg/m². Intensive Dachbegrünungen haben Flächenlasten ab ca. 300 kg/m². Diese Angaben beziehen sich auf den wassergesättigten Zustand des Substrates mit Vegetation ohne tragende Dachkonstruktion.

Schneelast, Windsoglast und gegebenenfalls Verkehrslast sind gesondert zu berechnen.

Die Begrünung der Dachfläche von rd. 550 m² könnte somit zwischen 44 t. und 165 t. wiegen. Eine nachträgliche Ertüchtigung der Stützenkonstruktion und deren Fundamente des im vollen Geschäftsbetrieb befindlichen 4-geschossigen Bestandsgebäudes erscheint bei allen Vorteilen die Gründächern bieten, hier nicht als sinnvolle Option.

 

Zu den umen:

 

Der freiwilligen Baumpflanzung im gewünschten Umfang (18/20 cm) und Anwuchspflege wird seitens des Vorhabenträgers zugestimmt.

 

 

 

Zur Fassadenbegrünung:

 

Die Ausführungen zu den, einer Fassadenbegrünung entgegenstehenden hygienischen und technischen Anforderungen sind schlüssig.

Auf dem Grundstück wurden bereits Hecken an der Südgrenze gepflanzt, vor den rückwärtigen Fassadenabschnitten sind zudem kleinere Pflanzflächen vorhanden.

 

 

Planungsrecht

 

Vom Stadtplaner wurde ein angepasster Entwurf vorgelegt, in dem die Formulierung in textlicher Festsetzung 2.1 zur Gebäudehöhe und etwaigen Aufbauten zur Gewinnung von Energie aus Sonnenlicht wie vom BUA gewünscht enger gefasst wird.

 

Die zulässige Gebäudehöhe (Ahrensfelder Weg 1: 9,20 m / Ahrensfelder Weg 3: 14,60 m) darf nicht durch Aufbauten überschritten werden, auch

nicht durch untergeordnete Bauteile. Ausnahmsweise ist eine Überschreitung für die

Installation von Anlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonnenenergie

(Photovoltaik) und die Installation von Gründächern um maximal 0,8 m zulässig.

 

Unter Ziffer 4.2 auf S. 7 der Begrünung wird diese Festsetzung weiter erläutert.

 

Es stellt sich die Frage, ob die textliche Festsetzung 2.1 angesichts der beschriebenen statischen Problem um die Passage „und die Installation von Gründächern reduziert werden kann.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten

 

Anlagen

B-Plan 6.9 Planzeichnung

B-Plan 6.9 Begründung

Schreiben Vorhabenträger 30.8.2022

Stellungnahme Bartram Bau-System

 

 

 

 

 

 


Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans 6, 9. Änderung.

 

Der ersatzweisen Pflanzung zweier Bäume im Umfeld des Bauvorhabens als Ausgleich für die Reduzierung der Stellplatzbegrünung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren fortzuführen.

 

 

Stammbaum:
VO/2021/814   Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): Aufstellungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/814-01   Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/814-02   Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/814-03   Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Mitteilung
2021/814-03-01   Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/814-04   Bebauungsplan zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/814-05   Bebauungsplan zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.   Bau- und Umweltamt   Vorlage