Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022/036  

Betreff: SaVo 2023 - Hallenbenutzung in den Sommerferien
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Jordan, Moritz
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
21.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Am 19. Juli 2020 fand ein Gespräch mit dem geschäftsführenden Vorstand des SVG, dem Bürgervorsteher, der Vorsitzenden des Sozialausschusses, den vier Fraktionsvorsitzeden und dem Bürgermeister statt. Beim Thema „Hallennutzung“ berichtete Frau Malchin, dass einzelne Abteilungen zunehmend Bedarf anmelden, in den Ferien die Hallen zu nutzen, z. B. Leistungsriege Turnen, TTG u.a.

Früher gab es eine generelle Hallenschließung in den Ferien, die dann zunächst während der Oster- und Herbstferien aufgelockert wurde. Während der Corona-Pandemie wurden auch vereinzelt Hallenzeiten in den Sommerferien bereitgestellt, um die Sportvereine in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.

Sollten die Hallen offiziell zur Verfügung gestellt werden, wird es ohne Reinigung nicht gehen, Mehrkosten wären die Folge. Auch müsste der SVG seine Beitragsberechnung neu überdenken, weil bisher in einigen Sparten die vier Sommerwochen herausgerechnet wurden.

Eine Hallennutzung in den Weihnachtsferien soll nicht erfolgen. Die Verwaltung sollte die eventuellen Kosten überprüfen. Im Folgenden finden Sie die Argumentation der Verwaltung, die sowohl die Pros und Kontras darlegt.

 

Pro:

Die Sportvereine nnen Sportkurse in den Sommerferien stattfinden lassen. Dadurch würde die lange Sommerpause wegfallen oder zumindest Verkürzt werden. Dies betrifft vor allem die Sparten, die auf eine Sporthalle angewiesen sind und keine andere Ausweichmöglichkeit besitzen.

 

Kontra:

Die Nutzung der Sporthallen in den Sommerferien würde ca. 6.000 € kosten.

Darin enthalten sind 3.500r die Reinigung (2x wöchentlich + Generalreinigung) und 2.500 € r Kosten der Energie (Strom, Warmwasser). Diese Kostenrde die Gemeinde den Sportvereinen in Rechnung stellen, wodurch sich wieder der Ansatz für die HHSt. 5500.70000 um 6.000 € erhöhen würde.

Die Hallen dürfen in den Frühjahrs- und Herbstferien von den Sportvereinen unentgeltlich genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 10 Personen zum Training kommen sollen. Die Verwaltung schätzt, dass besonders in den langen Sommerferien diese Anzahl häufig nicht zustande kommen wird.

In den Sommerferien werden üblicherweise alle großen Baumaßnahmen durchgeführt. Finden Baumaßnahmen an den Sporthallen / einer Sporthalle statt, kann eine Nutzung nicht erfolgen.

Ein weiteres Problem ist die Kostenumlage. Dadurch, dass einige Sporthallen in drei Hallenteile unterteilbar sind, nicht immer aber alle drei Hallenteile durch die Sportvereine genutzt werden, können die Kosten nicht pauschal für die komplette Hallennutzung berechnet werden. Damit der SVG oder andere Großhansdorfer Sportvereine, die dieses Angebot auch annehmen möchten, fair abgerechnet werden können, muss eine komplizierte Bewertung durchgeführt werden. Dies rde here Personalkosten für die Gemeindeverwaltung bedeuten und viel Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch, dass die Hallenbelegung nicht fix ist, muss eine solche Bewertunghrlich erneut erfolgen.

Problematisch ist auch, dass der SV-Siek momentan die Sporthallen nutzt. Siek hat seine Sporthalle für die Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge bereitgestellt, weshalb die Verwaltung von Benutzungsgebühren abgesehen hat. Der SV-Siek muss somit aus der Berechnung ausgeklammert werden, was bedeutet, dass die Gemeinde / Schulverband einen Teil der 6.000 € selbst tragen muss.

 

Zusammenfassend lässt sich somit feststellen, dass die Bereitstellung der Sporthallen mehr Nachteile als Vorteile bietet. Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass die unentgeltliche Nutzung der Sporthallen in den Frühjahr- und Herbstferien ausreichend ist.

 

Um Beratung und Beschlussfolge wird gebeten.


Die Nutzung der Sporthallen in den Sommerferien durch die Sportvereine soll nicht erfolgen.