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Vorlage - VO/2018/106  

Betreff: B-Plan 3, 4. Änderung Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
20.03.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Grundstücksgrößen  
B-Plan 3.4 Planungsvariante C  
B-Plan 3.4 Textteil  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.02.2018 wurde über 2 Entwurfs- varianten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 beraten.

 

Fraktionsübergreifend wurde der Entwurfsvariante B Vorrang gegenüber Variante A eingeräumt. 

Die Planung wurde auf Basis der weiteren Beratungsergebnisse angepasst und enthält nun eine feste GR (Grundfläche) anstatt des grundstücksbezogenen Faktors GRZ (Grundflächenzahl). Das Grundstück Sieker Landstraße 213 soll eine rückwärtigen Bebauungsmöglichkeit erhalten.

Ein als Abstandsgrün konzipierter Grünstreifen an der Grenze zum Schulzentrum soll entfallen.

Da  Hauptgebäude ausschließlich in den festgesetzten überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen, erübrigt sich auch eine weitergehende Unterschutzstellung der restlichen gärtnerisch genutzten Grundstücksteile durch weitere Planzeichen.

 

Die vom Stadtplaner erarbeitete Planungsvariante C berücksichtigt die o.g. Punkte.

Zur besseren Trennung der unterschiedlichen baulichen Ausnutzbarkeiten wurden die Allgemeinen Wohngebiete nummeriert:

 

WA 1   bildet die ersten Baureihen am Papenwisch und am Martin-Meyer-Weg inkl. Sieker

Landstraße 223 ab und setzt eine GR von 180 m² je überbaubare Fläche, ein Vollgeschoss sowie eine Gebäudehöhe von 8,50 m fest.

 

WA 2   gilt für die erste Baureihe der Sieker Landstraße außer Hausnummer 223 und setzt

eine GR von 180 m²  und ein GF von 360 m² je überbaubare Fläche, zwei Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von 10,00 m fest.

 

 

 

WA 3  umfasst die zweiten Baureihen an der Sieker Landstraße, am Papenwisch sowie am

Martin-Meyer-Weg und setzt eine GR von 150 m² je überbaubare Fläche, ein Vollgeschoss und eine Gebäudehöhe von 8,50 m fest.

 

Die GR und die GF wurden etwas großzügiger gewählt, da die Dämmung der Außenwände aufgrund bundesgesetzlicher Energieeinsparungsvorschriften zu insgesamt höheren Windstärken führt und die Grund- und Geschossfläche nach den Rohbau- bzw. Außenmaßen zu bemessen ist. Die Bagatellklausel des § 19 Abs. 4 BauNVO deckt aber nur geringfügige Überschreitungen ab, so dass im Interesse einer zeitgemäßen Wohnnutzung mit bis zu 2 bzw. 4 Wohneinheiten (WA 2) je Gebäude ein ausreichend dimensioniertes Flächenmaß sinnvoll ist.

 

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurde aus dem Katalog des § 4 BauNVO (allgemein und ausnahmsweise zulässige Nutzungen) nur solche Nutzungen als zulässig erklärt, die gebietsverträglich sind.

 

Die gestalterischen Vorgaben zu Fassaden und Dächern orientieren sich an den B-Plänen der Umgebung (B-Plan 3.3. und B-Plan 40). Neu ist eine Festsetzung die es erlaubt, das Dach einer Gaube flachgeneigter als das übrige Dach auszugestalten (üblich z.B. bei den vielfach gebauten Schleppgauben).

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

Grundstücksgrößen

B-Plan 3.4 Planungsvariante C

B-Plan 3.4 Textteil

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der  Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgelegte Planungsvariante. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren fortzuführen.