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In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde die Überleitungsbilanz der Gemeinde Großhansdorf veröffentlicht (Vorlage VO/2022/981)
Die Überleitungsbilanz ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Sozialausschuss hat darum gebeten, dass der Bürgermeister eine Stellungnahme der Gemeinde Großhansdorf zur Überleitungsbilanz abgibt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die wesentlichen Punkte der Stellungnahme vorab im Sozialausschuss beraten werden.
Aufgrund der vom Sozialministerium errechneten Entlastung der Gemeinde Großhansdorf hat sich die Verwaltung bereits mit dem schleswig-holsteinischen Gemeindetag (SHGT) in Verbindung gesetzt. Fragwürdig ist, warum bei einer grundsätzlichen Mehrbelastung als Ergebnis eine Finanzierungsentlastung in Höhe von circa 146.000 € ermittelt wurde.
Ziel der KiTa-Reform war die Entlastung der Kommunen. Es wurde keine Entscheidung zwischen reformbedingten Mehrbelastungen und nicht reformbedingten Mehrbelastungen gemacht. Bei der Überleitungsbilanz stellt sich allerdings das Gegenteil heraus.
Im Austausch wurden die folgenden wesentlichen Kritikpunkte erarbeitet:
1. Kritikpunkt „Personalkosten“:
Die Mehrkosten werden „nicht reformbedingt“ genannt, werden aber durch die Reformbedingungen bestimmt.
Beispiel: In Großhansdorf wurden 2021 drei neue Gruppen mit dem reformbedingten 2,0 Personalschlüssel eingerichtet. „Nicht reformbedingt“ wäre in 2021 aber eigentlich ein 1,5 Personalschlüssel.
Somit hätten die Personalkosten zumindest anteilig als „reformbedingt“ berücksichtigt werden müssen.
2. Kritikpunkt „Falscher Basiswert“:
Das kommunale Finanzierungsvolumen 2019 wird auf 1.182.788 € als „Basiswert“ errechnet. Dabei handelt es sich aber um keinen Wert „vor der Reform“, da in Großhansdorf aufgrund der politischen Beschlusslage in einigen Einrichtungen bereits der „reformbedingte“ Personalschlüssel 2,0 bereits 2019 galt.
Dementsprechend mussten diese Einrichtungen im Zuge der Kita-Reform kein Personal „aufstocken“. Aus diesem Grund erfolgt in der Überleitungsbilanz eine Fehlanzeige bezüglich „reformbedingter Mehrkosten“.
Zur Ermittlung eines aussagefähigen Basiswerts müsste man die Personalkosten 2019 auf den zu dem Zeitpunkt gesetzlichen 1,5 Personalschlüssel runterrechnen.
Somit ist der Basiswert 2019 verfälscht, da bereits Standards (und damit die Kosten 2021) erfüllt wurden.
3. Kritikpunkt „Vergleich Platzkosten“:
| 2019 | 2021 |
Anzahl Kinder in KiTa | 450 | 430 |
Anzal Kinder in KTP | 35 | 28 |
Gesamt | 485 | 458 |
Finanzierungsvolumen Kommune | 1.182.788 € | 2.125.122 € |
Kosten pro Platz | 2.439 | 4.460 € |
Kommunaler Anteil KiTa | 25 % | 33 % |
Demnach sind die Kosten pro Platz sowie auch der kommunale Anteil im Vergleich 2019 zu 2021 gestiegen.
4. Kritikpunkt „Datengrundlage“:
Bei der Überleitungsbilanz wurden für das Jahr 2021 Planansätze als Grundlage genommen (u. a. Energiepreisanstiege sind entsprechend nicht berücksichtigt).
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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