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Auf die als Anlage beigefügte Überleitungsbilanz wird verwiesen.
Gemäß § 58 Abs. 3 KiTaG ist die Standortgemeinde verpflichtet, diese zu veröffentlichen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Überleitungsbilanz
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Ergebnisformular Überleitungsbilanz KiTaG - Großhansdorf (1048 KB) |