|
|
Wohnungsarten:
An der Sieker Landstraße entstehen 112 neue Wohnungen der Neuen Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (NL). An die Konzeption des Angebotes der Wohnungen mit Mietpreisbindung analog des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG), wurde im Städtebaulichen Vertrag mit der NL aus November 2019 seinerzeit die Bedingung geknüpft, dass Wohnraum für alle Haushaltsgrößen zur Verfügung gestellt werden kann.
Die NL hat daher in der aktuellen Planung 22 preisgebundene Wohnungen für 1, 2, 3 und 4 Personenhaushalte vorgesehen.
Die kleineren Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sind auch als 2-Zimmer-Wohnung geplant, so dass hier auch ein Angebot für z.B. Alleinerziehende gemacht werden kann.
Anzahl und Wohnungsmix der preisgebundenen Wohnungen stellen sich der Planung der NL zufolge wie folgt dar:
Preisgebundene Wohnungen: 22 WE 100,00 %
1 Pers. (2-Zi.-Whg. bis 50 m²) 9 WE 40,90 %
2 Pers. (2-Zi.-Whg. bis 60 m²) 3 WE 13,60 %
3 Pers. (3-Zi.-Whg. bis 75 m²) 8 WE 36,40 %
4 Pers. (4-Zi.-Whg. bis 90 m²) 2 WE 9,10 %
Im Vertrag wurde vereinbart, dass die preisgebundenen Wohnungen erst 8 Wochen vor Fertigstellung des jeweiligen Gebäudes definiert werden müssen. Die NL muss aber schon jetzt, also einem sehr frühen Zeitpunkt, der noch vor Baubeginn liegt, die Festlegungen über die preisgebundenen Wohnungen treffen, da die Wirtschaftlichkeitsberechnung Grundlage für den Baustart bildet.
Daher wird bereits jetzt die Zustimmung zu Konzept erbeten. Verwaltungsseitig kann der Aufteilung der Wohnungen gefolgt werden.
Fassadengestaltung:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2021 wurde im Zuge der Umsetzung des städtebaulichen Vertrages über die Fassadengestaltung der Neubauten der Neuen Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (NL) in der Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209 und 211 beraten.
Vom Ausschuss wurde ein 2. Farbkonzept erbeten, das eher zum Konzept tendiert, das 2019 vorgelegt wurde und damals auch Basis der Vertragsgestaltung bildete.
Um die Farben und die Materialien der Fassadenelemente bei Tageslicht und in der tatsächlichen Umgebung besser wahrnehmen zu können, wurde mit der NL wunschgemäß ein Vororttermin für den 04.03.2022 für die Mitglieder der Gemeindevertretung anberaumt (Versand der Einladung per E-Mail erfolgte bereits am 18.01.2022).
Das Ergebnis des Vororttermins stand bei Versand dieser Vorlage noch aus, daher kann hierzu noch kein Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Dem vorgeschlagenen Wohnungsmix wird zugestimmt.
|