Auf die bisherigen Beratungen des Bau- und Umweltausschusses am 19.10.2021 und am 11.01.2022 im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 48 wird verwiesen. Unter Teilerhalt der tlw. denkmalgeschützten Bestandsbebauung wird beabsichtigt, auf dem Areal der ehem. Lungenheilstätte am Eilbergweg Geschosswohnungsbau zu errichten. Hierzu hat die Gemeindevertretung am 30.03.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Beide Planungen werden im sog. Parallelverfahren betrieben.
Die 25. Änderung des F-Planes bildet als vorbereitenden Bauleitplanung die Basis für die Entwicklung der verbindlichen Bauleitplanung des B-Plans 48.
Der geltende F-Plan der Gemeinde Großhansdorf stellt die Flächen des Plangebiets der 25. Änderung als Sondergebiet „Landesversicherungsanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Lungenheilstätte“ dar.
Die 3. Änderung des F-Plans, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des südlich des Plangebiets angeordneten B-Plans 7 aufgestellt wurde, stellt für eine südwestlich des Plangebiets und parallel zur U-Bahnstrecke gelegene Fläche Forstflächen dar.
Dieser Bereich wurde aus der anstehenden F-Planänderung ausgeklammert, da die getroffene Darstellung weiterhin Bestand hat.
Schon weit vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses, hat sich die Gemeinde mit Standortalternativen für Siedlungsentwicklungen befasst.
Eine vergleichbare zentrumsnahe und gut an das ÖPNV-Netz angebundene Fläche, die schon erschlossen und bebaut ist und daher im Zuge der Nachnutzung vergleichsweise wenige Eingriffe in Natur und Landschaft erfordert, ist aber nicht vorhanden.
Die Nutzung als Lungenheilstätte bzw. später als Wohn- und Rehastätte wurde vor Jahren aufgegeben. Zur Nachnutzung des Areals soll die Darstellung des beschriebenen Sondergebiets in Wohnbauflächen (bereits erschlossener Bereich in der Mitte des Plangebiets) und Flächen für Wald (umgebende westliche, östliche und südliche Bereiche) geändert werden.
Mit der Darstellung als Flächen für Wald werden die bisher als Sondergebiet dargestellten Waldflächen langfristig gesichert.
Wald- und Wohnbauflächen werden durch Pufferflächen getrennt. Nach Umsetzung der geplanten Waldumwandlung entsteht eine neue Waldgrenze, die den Abstand von 30 m gem. § 24 LWaldG zur geplanten und bestehenden Bebauung einhält. Geplant ist, diese Pufferflächen im B-Plan 48 künftig als private Grünflächen festzusetzen.
Durch die angestrebte Waldumwandlung ergibt sich die Erforderlichkeit geeigneter Ausgleichsmaßnahmen. Das Kompensationsverhältnis wird im weiteren Verfahren mit den Fachbehörden ermittelt, wobei der B-Plan Nr. 48 ein separates Waldumwandlungsverfahren ersetzen kann.
Das Plangebiet liegt gemäß der Kreisverordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemeinde Großhansdorf vom 30. Juli 1968, zuletzt geändert 2014, im Landschaftsschutz-gebiet.
Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des B-Plans 48 und der F-Planänderung wird daher eine entsprechende Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz durch eine Änderungsverordnung erforderlich, die bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn beantragt wird.
Im weiteren Verfahren wird die Anpassung des Landschaftsplanes sowie eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zusammen für die F-Planänderung und den B-Plan Nr. 48 erarbeitet.
Der als Anlage beigefügte Vorentwurf der 25. Änderung des F-Planes berücksichtigt die in Fachgutachten und Gesprächen mit den maßgeblichen Behörden herausgearbeiteten und schon vorgestellten Eckpunkte zu Wald, Bäumen, Artenschutz und Denkmalschutz.
Die nachstehend gelisteten Anlagen 3) – 20) entsprechen den Anlagen der Vorlage VO/2021/778-02 für die Beratung des Vorentwurfs des B-Planes 48 in der Sitzung des BUA am 11.1.2022 und werden daher nur online zur Verfügung gestellt. Die Anlage 10) befindet sich hinsichtlich der Rotbuchengruppe zwischen Eilbergweg 22 und 28 noch in der Überarbeitung.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
1) 25. Änd. FNP Planzeichnung
2) 25. Änd. FNP Planzeichnung
3) Schalltechnische Untersuchung Bericht
4) Schalltechnische Untersuchung Anlagen
5) Verkehrsuntersuchung
6) Verkehrsuntersuchung Anlage 1
7) Verkehrsuntersuchung Anlage 1_1
8) Verkehrsuntersuchung Anlage 2
9) Faunistische Bestandserfassungen und Potenzialanalyse
10) Baumgutachterliche Stellungnahme
11) Baumbestandsplan 1
12) Baumbestandsplan 2
13) Baumbestandsliste
14) Bodengutachten Bericht 1
15) Bodengutachten Anlage 1
16) Bodengutachten Anlage 2.1
17) Bodengutachten Anlage 2.2
18) Bodengutachten Anlage 2.3
19) Bodengutachten Anlage 3.1 und 3.2
20) Bodengutachten Anlage 4
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen.
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