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Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird dieser Tagesordnungspunkt ohne vorherige Beratung im Sozialausschuss direkt in der Gemeindevertretung beraten(die Vorsitzende des Sozialausschusses hat diesem Vorgehen zugestimmt).
Seit 2015 wird die Einrichtung und der Betrieb von Familienzentren in Schleswig-Holstein durch das Land gefördert. Die Förderrichtlinie ist zeitlich befristet. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 02.01.2018 (siehe Anlage 1) wurde die Förderung für 2018 und 2019 beschlossen. Der Kreis Stormarn hat mit Schreiben vom 9. Februar 2018 die Fortschreibung der Sozialraumanalyse und den Entwurf der Vergaberichtlinie für die Fördermittel der Familienzentren für den Zeitraum 2018-2019 zugesandt. Gemäß Rücksprache mit dem Kreis Stormarn soll die Antragsfrist für bestehende und neue Familienzentren auf den 04.04.2018 terminiert werden.
„Familienzentren sind Einrichtungen, die über Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus niedrigschwellige Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereitstellen. Diese richten sich jeweils an den konkreten Bedarf vor Ort aus, vernetzen bereits bestehende Angebote und bieten eine Plattform zur Kooperation…“ (Auszug aus der Förderrichtlinie)
Der Bedarf an Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in Großhansdorf wurde in den vergangenen Monaten durch die Berichte der Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Jugendamt) sehr deutlich.
Mit dieser Förderrichtlinie ergibt sich für die Gemeinde Großhansdorf eine Möglichkeit, ein hilfreiches Angebot für Großhansdorfer Familien zu schaffen. Die MitarbeiterInnen in den Kindertagesstätten werden durch die Fachkraft im Familienzentrum unterstützt. Dieses zusätzliche Angebot belastet den Gemeindehaushalt zunächst nicht.
Bisher sollte ein „Familienzentrum“ vorrangig in den Räumlichkeiten einer Kindertagesstätte eingerichtet werden. In freien Räumen der Kindertagesstätte sollten zusätzliche Angebote (Bildung, Beratung, Treffpunkte…) für Familien zur Verfügung stehen. Da die Räumlichkeiten unserer Kindertagesstätten bisher ausschließlich für die Kinderbetreuung benötigt wurden, wurde das Angebot „Familienzentrum“ in Großhansdorf bisher nicht thematisiert. Die Landesförderung betrug bis 2017 25.000 € pro Familienzentrum und Jahr.
Zur Umsetzung dieser Förderrichtlinie hat die Jugendhilfeplanung des Kreises Stormarn 2014 eine Sozialraumanalyse zur Förderung von Familienzentren erstellt. Die aktualisierte Sozialraumanalyse ist in Auszügen der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Kreis Stormarn wurde in 10 „Sozialräume“ eingeteilt. In jedem Sozialraum kann/soll ein Familienzentrum eingerichtet werden. Ahrensburg und Großhansdorf bilden einen Sozialraum. Für jeden Sozialraum wurde ein „Sozial- und Bildungsindex“ festgelegt.
Dieser Index wird aus folgenden Faktoren erstellt:
Großhansdorf ist gegenüber anderen Orten kein sozialer Brennpunkt. Die Verwaltung hat deshalb die Einrichtung eines Familienzentrums bisher nicht thematisiert. In den letzten zwei Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass der große Sozialraum Ahrensburg / Großhansdorf durch nur ein Familienzentrum nicht ausreichend versorgt wird. Diese Einschätzung teilt der Kreis Stormarn. Es erscheint sinnvoll, für Großhansdorf einen eigenen Sozialraum festzulegen.
Die örtlichen Kindertagesstätten freuen sich über jegliche Unterstützung bezüglich Koordination , Unterstützung der MitarbeiterInnen, Erziehungs- und Hilfsangebote für Eltern. Die aktuellen Berichte der Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes zeigen, dass Bedarf besteht, die Präventionsarbeit in Großhansdorf zu verbessern.
In den Sozialräumen Ammersbek und Tangstedt besteht bisher kein Bedarf für ein Familienzentrum.
Nach den ersten Erfahrungen mit der Förderrichtlinie 2014 für Familienzentren ergibt sich folgendes Bild der bestehenden Familienzentren im Kreis Stormarn:
Für dieses Familienzentrum wurden die Haupt- Handlungsfelder:
angegeben.
Die Fördermittel werden vorrangig für den Bedarf in dieser Kindertagesstätte verwendet. Eine Vernetzung zu anderen Ahrensburger Kindertagesstätten hat bisher nur in sehr geringem Umfang stattgefunden. Ebenso wenig hat eine Vernetzung zu Großhansdorfer Kindertagesstätten stattgefunden.
Für Großhansdorf empfiehlt die Verwaltung ein Familienzentrum in gemeindlicher Trägerschaft, welches in engem Kontakt zu allen Großhansdorfer Kindertagesstätten arbeitet (Sitz im Gemeinschaftszentrum am Kortenkamp oder in der ehemaligen Reha-Stätte am Eilbergweg).
Im März wird auf Kreisebene über die Verteilung der Fördergelder beraten. Die Kommunen werden in die Beratung mit einbezogen. Die Beratungsunterlagen sind als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2018 und 2019. Ob das Landesprogramm danach weitergeführt wird, ist noch völlig offen. Sollte dies nicht der Fall sein und sich gleichzeitig die Arbeit des Familienzentrums als sehr positiv herausstellen, könnte sich für die Gemeinde die „Verpflichtung“ gegenüber den Nutzer/innen des Familienzentrums ergeben, das Projekt eigenfinanziert weiter anzubieten.
In der Förderrichtlinie für 2018/2019 stehen dem Kreis Stormarn zusätzlich Fördermittel in Höhe von insgesamt 180.000 € zur Verfügung. Je nachdem, wie viele Familienzentren die Förderung der Integration als Handlungsfeld konzeptionell berücksichtigen, erhalten diese Familienzentren zusätzlich ca. 7.000 – 14.000 € jährlich zusätzlich. Der genaue Betrag kann erst nach Auswertung der (neuen) Förderanträge ermittelt werden.
In Barsbüttel besteht seit 2015 ein Familienzentrum in gemeindlicher Trägerschaft. www.familienzentrum-fasiba.de. Die Arbeit des Familienzentrums wird von allen Beteiligten als sehr sinnvoll empfunden.
Finanzierung:
Die Förderung des Landes ist so bemessen, dass das Gehalt für eine Halbtagsstelle einer Fachkraft (Erzieherin) finanziert wird. Bei den Haushaltsberatungen kann beraten werden, ob zukünftig weitere finanzielle Mittel aus dem Gemeindehaushalt z.B. für Sachkosten bereitgestellt werden. Die Gemeinde Barsbüttel unterstützt das Familienzentrum mit 8.000 € pro Jahr.
Gemäß Förderrichtlinie sind 3 von den folgenden 7 Handlungsfelder als Schwerpunkte der Arbeit eines Familienzentrums bei der Antragstellung anzugeben:
Die Verwaltung empfiehlt, die fett-gedruckten Handlungsfelder vorrangig zu bearbeiten.
Aufgabengebiete in Großhansdorf könnten insbesondere die Koordinierung verschiedener Hilfsangebote, Unterstützung bei Elterngesprächen in den Kindertagesstätten, Begleitung von Eltern, „neutrale“ Beratungsstelle …sein. Die Konzeption wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Einrichtungen erstellt.
Der Bedarf für eine Beratung, Förderung bzw. Unterstützung von Eltern und Personen, die mit Kindern tätig sind, ist vorhanden. Dieser Bedarf kann durch die Einrichtung eines Familienzentrums in Großhansdorf mehr als bisher abgedeckt werden. Die Arbeit wird durch Fördermittel finanziert.
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes berichtet die Leiterin, Frau Ilona Burkhardt, über die Voraussetzungen, die Einrichtung und die aktuellen Angebote des Familienzentrums in Barsbüttel. Träger dieser Einrichtung ist die Gemeinde Barsbüttel. Frau Burkhardt steht für Fragen zur praktischen Arbeit in einem Familienzentrum zur Verfügung.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
ein Konzept für ein Familienzentrum in Großhansdorf.