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Vorlage - VO/2021/911  

Betreff: Vorkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2022-2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Perrey, Margit
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorkalkulation_Friedhofsgebühren_2022_2024  
Friedhofsgebührensatzung  
Vergleich_Gebühren_2019_2022  

Die letzte Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgte Ende 2018 auf Basis der Ist-Daten 2015, 2016 und 2017 für die Jahre 2019-2021.

 

Nach drei Jahren ist nun turnusgemäß eine neue Vorkalkulation auf Basis der Ist-Daten 2018, 2019 und 2020 aufgestellt worden, die auf einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung basiert und für die Jahre 2022-2024 gelten soll.

 

r diesen dreijährigen Kalkulationszeitraum wurden Gesamtkosten in Höhe von 807.407,56 errechnet. Dies sind durchschnittlich Gesamtkosten von 269.135,85 € pro Jahr.

 

Durch Nachbearbeitung der ermittelten Gebühren ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine Kostenunterdeckung in Höhe von 23.586,66 (Deckungsgrad 97,08%).

Diese Unterdeckung ist nur zu einem sehr geringen Anteil auf die Abrundung einzelner Gebühren zurückzuführen. Der Hauptanteil an dieser Unterdeckung entfällt auf die Nachbearbeitung der Benutzungsgebühren für die Friedhofskapelle und die Totenhalle:

Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr für die Friedhofskapelle auf 380,00 festzusetzen. Aus der Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 492,51. Bei einer Gebühr von 380,00 (bisher 327,00) würde im dreijährigen Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von insgesamt 22.389,49 (7.463,16 p. a.) erwirtschaftet werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Gebühren über 400,00 kaum von den Bestattern akzeptiert werden. In diesem Fall suchen die Bestatter nach alternativen Räumlichkeiten, z. B. bei Kirchen oder im Ahrensburger Krematorium[1].

Da es sich bei der Bereitstellung der Kapelle um eine grundlegende Versorgungsdienstleistung handelt, wird diese Gebührenfestsetzung mit einer kalkulierten Kostenunterdeckung von 22.389,49r den Zeitraum von drei Jahren als vertretbar angesehen.

 

Diese Argumentation gilt analog für die Benutzung der Totenhalle: Es wird vorgeschlagen, dass die kalkulierte Gebühr von 123,13 auf 99,00 festgesetzt wird. Da die Häufigkeit der Benutzung deutlich geringer ist als die der Friedhofskapelle (durchschnittliche Fallzahlen 11 vs. 66 p.a.), würde bei dieser Gebührenfestsetzung eine Kostenunterdeckung von 796,29r drei Jahre hinzunehmen sein.

 

Weitere Details sind dem beigefügten Bericht „Kalkulation der Friedhofsgebühren Vorkalkulation“ sowie den dazu gehörigen Anlagen zu entnehmen.

 

Alle übrigen Gebühren sollen entsprechend der Kalkulation festgesetzt werden (siehe Anlage).

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


[1] Zum Vergleich: Die Kapellenbenutzung auf dem Ahrensburger Friedhof beträgt pro Stunde € 228,00 gemäß der Gebührensatzung, Stand 01/2021.

 


Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die anliegende Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

Stammbaum:
VO/2021/911   Vorkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2022-2024   Kämmerei   Vorlage
VO/2021/911-01   Neufassung der Friedhofsgebührensatzung   Kämmerei   Vorlage