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Bei stärkeren Regenfällen ergeben sich im Einzugsgebiet des Gewässers untergeordneter Bedeutung Nr. 13 (GUB 13) Überflutungsbereiche in der Hoisdorfer Landstraße zwischen den einmündenden Straße Rümeland und Beimoorweg.
Der Gewässerverlauf ist in der Ortslage verrohrt und erstreckt sich von Osten kommend über die Straße Hasselkamp nach Westen zum Beimoorweg. Von hier verläuft es in südwestlicher Richtung zur Hoisdorfer Landstraße und dann nach Westen bis zum Dorfteich. Dieser ist im Zulaufbereich des Gewässers mit einer schwimmenden Tauchwand ausgestattet und erfüllt bis zum Mönch als Ablaufbauwerk die Funktion eines Sedimentationsbeckens. Hinter dem Dorfteich verläuft das verrohrte Gewässer nach Norden über private Grundstücke zwischen den Straße Erlenring und Ostpreußenweg und weiter in Richtung Norden bis zum Auslauf in das offene Gewässerprofil hinter der Wohnbebauung Erlenring.
Der Bereich Hoisdorfer Landstraße zwischen den einmündenden Straße Rümeland und Beimoorweg stellt einen Tiefpunkt dar. Das verrohrte Gewässer ist entlang der Hoisdorfer Landstraße unterdimensioniert und staut bei stärkeren Regenfällen entsprechend zurück. Im Bereich des Tiefpunktes kommt es dann zu Wasseraustritten, die auch auf private Grundstücke liefen. Eine Vergrößerung des verrohrten Gewässers entsprechend der hydraulischen Erfordernisse ist technisch aufgrund der nur geringen Überdeckungen nicht vollständig möglich.
Das verrohrte Gewässer wurde zum 01.01.2012 im Zuge der Aufgabenübertragung als Oberflächenentwässerungskanal mit Gewässereigenschaft an die HSE mitübertragen.
Die Änderung der Rechtsprechung zum Landeswassergesetz in 2014 ergab jedoch, dass eine Entwässerungseinrichtung nicht 2 Eigenschaften – hier Oberflächenentwässerungskanal und Gewässereigenschaft – haben kann.
Die bislang geltende sog. 2-Naturentheorie wurde damit aufgegeben.
Seitens der HSE wurden daher verschiedene Überlegungen angestellt, wie der offenkundige Missstand der Wasserableitung behoben werden kann.
Auf die Unterlagen für den 2020er Abwasserbeirat wird verwiesen.
Im Zuge der Verbesserung der Entwässerung der Hoisdorfer Landstraße, des Beimoorwegs und des Hasselkamps wird ab 2022 von der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) eine neue Entwässerungsleitung zur Entlastung des GUB 13 verlegt.
Planung Kanalbau
Geplant war zunächst die Verlegung eines Straßenentwässerungskanals in der Hoisdorfer Landstraße mit Anschluss an die Teichablaufleitung des Dorfteiches und die Sanierung des weiterführenden verrohrten Gewässers über die privaten Grundstücke zwischen den Straßen Erlenring und Ostpreußenweg im grabenlosen Verfahren mit einem Inliner*.
Bei der TV-Untersuchung des verrohrten Gewässers wurden im Bereich der privaten Grundstücke Schäden festgestellt, die im offenen Verfahren saniert werden müssen. Wegen der vorhandenen Bebauung mit Wohnhäusern und Nebengebäuden und der vorhandenen Hausgärten wurde die Sanierung im offenen Verfahren, die wegen des erforderlichen Maschineneinsatzes ohne Beschädigung der Gärten und Gebäude nicht möglich ist, verworfen.
Auf einem Grundstück im Erlenring wurde ein sehr gravierender Schaden dokumentiert. Das Rohr des Gewässers ist akut einsturzgefährdet und kann von innen nicht mehr saniert oder gesichert werden. Der Schaden liegt im Bereich einer großen Eiche, die auf dem Rohr wächst. Zusätzlich steht im Bereich des Schadens eine Doppelgarage, die bereits Schäden durch Absackungen aufweist. Bei einem Zusammenbruch des verrohrten Gewässers kann es auch an der Garage zu weiteren Absackungen des Fundaments und zu einem Einsturz der Garage kommen. Hier sind Sach- und ggfs. auch Personenschäden nicht auszuschließen.
Gemäß § 28 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 30 (LWG) ist der jeweilige Grundstückseigentümer für Unterhaltung und Sanierung des verrohrten Gewässers auf seinem Grundstück zuständig. Es besteht somit rechtlich keine Möglichkeit, die Schadensbeseitigung auf dem privaten Grundstück durch die Gemeinde Großhansdorf oder die Hamburg Wasser ausführen zu lassen.
Bei einem Zusammenbruch des verrohrten Gewässers auf den privaten Grundstücken ergeben sich aber erhebliche Vorflutprobleme für die oberhalb liegenden Einleitungsstellen.
Die Wasserbehörde des Kreises Stormarn hatte sich bereit erklärt, den Anlieger zuständigkeitshalber zu informieren.
Auch unabhängig von der Sanierung des gravierenden Schadens, ist die Leistungsfähigkeit des verrohrten Gewässers wie beschrieben nicht mehr gegeben.
Aus vb. Gründen wurde eine Umplanung des Bauvorhabens erforderlich, die eine Trennung der Grundstücks- und Straßenentwässerung von dem verrohrten Gewässer vorsieht. Dadurch ist eine Umsetzung der Maßnahme ohne aufwendige und langjährige Planfeststellungsverfahren möglich.
Gleichzeitig erfolgt eine Trennung der Regenwasserkanalisation von der Vorflut durch das verrohrte Gewässer über die privaten Grundstücke zwischen Erlenring und Ostpreußenweg.
Die Umplanung sieht vor, neue Regenwasserkanäle vom Erlenring über die Hoisdorfer Land- straße, Beimoorweg und Hasselkamp zu verlegen. An die geplanten Regenwasserkanäle werden sowohl die Straßen- als auch die Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die anliegenden Grundstücke in den 3 Straßen werden somit von dem vorhandenen Gewässer abgeklemmt und an den neu geplanten Kanal umgeschlossen.
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* Erläuterung offene Bauweise und geschlossenes Verfahren:
Die offene Bauweise ist gekennzeichnet durch Aufbruch der Fahrbahn / des Gehwegs und eine größere Baugrube in der erforderlichen Länge und Tiefe sowie der sich aus der Tiefe ergebenen Grabenbreite. Die Grabenränder werden durch Verbaukästen gesichert. Nach Abschluss der Verlege- oder Reparaturarbeiten wird der Graben bei lageweiser Verdichtung wieder verfüllt und die vorgefundene Oberfläche wiederhergestellt.
Bei der Kanalsanierung im geschlossenen Verfahren mit sog. Schlauchlinern wird ein mit Harz getränkter Polyesterschlauch mithilfe einer Inversionsanlage in den Kanal gestülpt und unter Druck an die Innenwand der alten Leitung gepresst. Er härtet unter Zufuhr von Wärme (i.d.R. Wasserdampf) oder UV-Licht aus. Die vorhandenen Anschlüsse werden zuvor eingemessen, nach dem Aushärten des Liners per Robotereinsatz wieder aufgefräst und mit einer Hutmanschette abgedichtet.
Auch in der Straße Erlenring erfolgt der Umschluss der Grundstücke östlich Bruno-Stelzner-Weg, soweit sie am vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Anschlüsse an das verrohrte Gewässer auf den privaten Grundstücken zwischen Erlenring und Ostpreußenweg bleiben bestehen und werden nicht gekappt.
Der Umschluss an den neuen Regenwasserkanal erfolgt für die vorhandenen Einleitungsstellen 30a bis 30e sowie 33 und 31a, die dann gemäß Abstimmung an dem Ort der bisherigen Einleitungsstelle 31a (Lage: nördlich Erlenring 27) zusammengefasst werden.
Dorfteich
Die Analyse des Bestandes und die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung haben
ergeben, dass eine Nutzung des vorhandenen Dorfteiches als Regenrückhaltesystem der
Regenwasserkanalisation sinnvoll ist.
Ohne die Nutzung des Dorfteiches würden sich in der Straße Erlenring sehr große Rohrquerschnitte und Einleitungsmengen ergeben, die von dem verrohrten Gewässer ab der Einleitungsstelle 31a nicht im Freispiegelabfluss abgeführt werden können.
Durch die Regenrückhaltewirkung kann der Teichablauf des Dorfteiches gemäß der hydraulischen Berechnung von Hamburg Wasser soweit reduziert werden, dass die Wassermenge vom verrohrten Gewässer ab der Einleitungsstelle auch unter Berücksichtigung des an dem Gewässer verbleibenden Abflusses und der Einleitungsstelle 31b gefahrlos abtransportiert werden kann.
Zur Trennung des verrohrten Gewässers mit der Regenwasserkanalisation wird die bisherige
Zulaufleitung des verrohrten Gewässers in den Dorfteich stillgelegt und das Gewässer direkt
mit der alten Ablaufleitung des Dorfteiches verbunden. Die Verlegung des Gewässers erfolgt
im Gehweg entlang des Dorfteiches außerhalb des Kronenbereiches der Friedenseiche. Nach
der Baumaßnahme wird der Dorfteich von dem Gewässer nicht mehr durchflossen und hat
auch keine Verbindung mehr, der alte Teichablauf wird stillgelegt. Der neue Teichablauf der
Regenwasserkanalisation wird durch einen Mönch geregelt, um ein Ablassen des Dorfteiches
zu ermöglichen.
Der Dorfteich wird unabhängig von der Umgestaltung als Regenrückhaltebecken für die
Regenwasserkanalisation entschlammt. Messungen haben ergeben, dass sich im durchströmten Bereich ca. 0,5 m Schlamm abgesetzt haben. Von der vorhandenen Wassertiefe von ca. 1,5 m verbleiben hier zurzeit ca. 1,0 m. Der südliche Bereich des Dorfteiches wurde als Flachwasserzone mit 0,9 bis 1,0 m Wassertiefe hergestellt. Hier hat sich Schlamm in einer Stärke von ca. 0,2 m abgelagert.
Der abgelagerte Schlamm in dem Dorfteich wurde an verschiedenen Stellen beprobt und eine entsprechende Einstufung nach LAGA und Deponieverordnung vorgenommen. Der Schlamm lässt sich nicht verwerten, er darf aber auf entsprechenden Deponien abgelagert werden.
Vorher muss eine Entwässerung erfolgen, um den notwendigen Trockensubstanzgehalt zu erreichen. Die fachgerechte Entschlammung des Dorfteiches wurde von HSE ausgeschrieben, so dass sich der abschließende Entsorgungsweg bei der Vergabe ergibt. Die Teichentschlammung wird außerhalb der Schutzfrist im Winter 2021 /2022 ausgeführt.
Zur Vorbereitung der geplanten Teichentschlammung werden die im Dorfteich vorhandenen Fische, Amphibien und Teichmuscheln in eine andere Teichanlage in der Gemeinde Großhansdorf umgesetzt. Durch die steile Randeinfassung mit Mauern ist aber nicht damit zu rechnen, dass viele Amphibien im Dorfteich vorhanden sind.
Der Dorfteich soll gemäß Planung als Regenrückhaltebecken genutzt werden. Durch die neue
Tiefenlage des geplanten Regenwasserkanals erfolgt der Zulauf in den Teich ca. 0,75 m tiefer
als die Tiefe im Bestand für den Zulauf des verrohrten Gewässers. Um entsprechend Speichervolumen zu schaffen muss der Wasserspiegel im Dorfteich auch um ca. 0,75 m abgesenkt werden. Damit die Flachwasserzonen nicht trockenfallen und im Bereich der Fließrinne eine größere Wassertiefe vorhanden ist, wird ein Ausbaggern des Dorfteiches entsprechend der Wasserspiegelabsenkung um ca. 0,75 m erforderlich.
Für die weitere Planung der Teichausgestaltung wurde der Teichwasserspiegel abgesenkt. Die Böschungen sind mit Findlingen befestigt. Die Gestaltung des Dorfteiches wird auch bei der Absenkung der Teichsohle beibehalten. Die geplanten Böschungen werden ebenfalls mit Findlingen gesichert. Im Bereich der Zu- und Abläufe erfolgt ggfs. eine Böschungssicherung durch Mauern bzw. gepflasterte Flächen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis und die naturschutzrechtlichen Genehmigungen liegen der HSE vor.
Gewässer GUB 13
Zuständig für den Gewässerunterhalt ist der jeweilige Eigentümer des Grundstücks, über das der Gewässerabschnitt verläuft. Insofern muss das Gewässer GUB 13 sowie es auf den gemeindeeigenen Flurstücken der Straßen Hasselkamp, Beimoorweg und Hoisdorfer Landstraße an die Gemeinde rückübertragen werden.
Im Zuge der TV-Inspektion wurden jedoch Schäden festgestellt, die zu beheben sind (geschlossenes Verfahren). Der erste Bauabschnitt umfasst den Abschnitt Erlenring.
Es folgt dann der Abschnitt Hoisdorfer Landstraße im Baufeld des neuen Oberflächenentwässerungskanals und erst in 2023 der dritte Abschnitt Beimoorweg / Hasselkamp.
In einem der von HSE geplanten 4 Bauabschnitt können weitere Schäden in der Hoisdorfer Landstraße zwischen Beimoorweg und Hausnummer 71 saniert werden, deren Schadstufen aber nach Aussage der betreuenden Ing.-Büros Hinz keinen sofortigen Handlungsbedarf erfordern.
Dennoch können sich die Schäden im Laufe der Jahre verschlimmern, so dass erwogen werden sollte, die Sanierung zu den vergleichsweise günstigen Konditionen des Rahmenvertrages der HSE schon in 2022 in Angriff zu nehmen.
Bei späterer Sanierung ist erfahrungsgemäß mit Teuerungen zu rechnen und die Gemeinde müsste zur Vorbereitung der Ausschreibung und zur Bauüberwachung ein fachkundiges Ingenieurbüro für Tiefbau kostenpflichtig hinzuziehen. Auch wird dann eine erneute TV-Inspektion erforderlich, um den dann vorherrschenden Schadenzustand zu erfassen.
Straßenbau
Der neue Oberflächenwasserkanal wird in der Trasse der Fahrbahnen der Hoisdorfer Landstraße, des Beimoorwegs und des Hasselkamps verlegt. Die Fahrbahnen werden hierfür bis zur Mitte aufgegraben. Ebenfalls in offener Bauweise werden die Grundstücksanschlüsse umgeschlossen. Um den so entstehenden Flickenteppich aus hälftiger neuer Fahrbahn, asphaltieren Kleinflächen (Anschlüsse) und alten Reparaturen zu vermeiden, sollten die Fahrbahnen im Baufeld vollflächig asphaltiert werden.
Hierzu ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde als Straßenbaulastträgerin für die Erneuerung der nicht aufgebrochenen Stellen erforderlich (vgl. Baustelle Up der Worth zwischen Bahnhofsweg und Wöhrendamm).
Die Straßenabläufe (Trummen) sind gem. Übertragungsvertrag mit der HSE inkl. Anschlussleitung in der Zuständigkeit der Gemeinde verblieben. Somit müssen auch diese Kosten der Anpassung und des Neueinbaus der Abläufe von hier übernommen werden.
Bauzeiten / Kostenverteilung
Die Bauzeiten haben sich nach aktueller Mitteilung der HSE verschoben. Der Grund hierfür liegt beim schlechten Ausschreibungsergebnis.
Lt. der neuen Planung wird nicht gleichzeitig an mehreren Bauabschnitten (BA) gearbeitet, sondern die BA werden nacheinander abgearbeitet.
Die Übersicht der Bauabschnitte, die jeweiligen Maßnahme und die der Gemeinde entstehenden Kosten stellen sich wie folgt dar.
Bauabschnitte / Maßnahmen Kosten Ausführungszeitraum
BA 1 Erlenring:
Innensanierung Gewässer 6.223,70 € Jan. 2022- Okt. 2022
BA 2 Hoisdorfer Landstraße:
Innensanierung Gewässer 41.435,80 € Nov. 2022- Juni 2023
Gemeindeanteil Trumme: 9.636,03 €
Gemeindeanteil Straße: 121.086,96 €
BA 3 Beimoorweg/Hasselkamp:
Innensanierung Gewässer 4.932,55 € Juli 2023- Dez. 2023
Gemeindeanteil Trumme: 5.228,86 €
Gemeindeanteil Straße: 39.775,16 €
BA 4 nach Bedarf Gemeinde
Schlauchliner Gewässer: 60.000,00 €
Die Preise für die Schlauchliner in BA 4 sind aus dem Rahmenvertrag der HSE entnommen der bis 2022 gültig ist.
Sofern die Arbeiten nach 2022 ausgeführt werden, muss mit einer Kostenanpassung gemäß des neuen Rahmenvertrages gerechnet werden.
Die Haushaltsansätze lt. SAVO 2022 ändern sich somit wie folgt:
Verwaltungshaushalt:
HHST 6900.50100 Unterhaltung Straßenentwässerung
Innensanierung Gewässer BA 1 und BA 2: 47.659,50 €
Schlauchliner Gewässer BA 4: 60.000,00 €
Sanierung sonstiger schadhafte Straßenabläufe: 10.000,00 €
Ansatz neu: 117.700,00 €
Ansatz alt: 59.000,00 € (+ 58.700,00 €)
Vermögenshaushalt:
6300.94000 Ausbau von Straßen
BA 2 Hoisdorfer Landstraße:
Anteil Trumme BA 2: 9.636,03 €
Anteil Straße BA 2: 121.086,96 €
Ansatz neu: 130.800,00 €
Ansatz alt: 177.600,00 € (./. 46.800,00 €)
Die Kosten der Herstellung des neuen Oberflächenwasserkanals, der Umschlüsse der Grundstücksanschlüsse und der ergänzenden Umbauten im und am Dorfteich von 1,5 Mio. Euro trägt die HSE.
Anlage:
Übersichtsplan
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
ohne
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