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Zu 1.:
Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), der Stellenplan (Anlage 2) sowie die Übersicht der Elternbeiträge für die Betreuung und die Mittagsverpflegung (Anlage 3) beigefügt. Diese wurden von der AWO fristgerecht am 26.07.2021 eingereicht.
Eine Sitzung des Kita-Beirats hat Stand 06.10.2021 noch nicht stattgefunden.
Die eingereichten Unterlagen wurden rechnerisch und sachlich ohne Beanstandung geprüft.
Zu 2.:
Die zu erwartenden Fördermittel (SQKM-Modell) wurden seitens der Verwaltung mithilfe des Prognosetools 5.0 errechnet und betragen rund 135.500 € (s. SAVO Haushaltsstelle 0.4648.17140).
Somit wird die im Wirtschaftsplan der AWO ausgewiesene Unterdeckung in Höhe von 126.489,08 € durch die Fördermittel gedeckt und eine weitere Differenzkostenbezuschussung der Standortgemeinde ist entbehrlich.
Um eine etwaige Nachzahlung für das Jahr 2021 im Zuge der Jahresrechnung leisten zu können, sollte der Ansatz bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Betriebskostenzuschuss AWO) auf 5.000 € reduziert werden.
Zu 3.:
Als Anlage 3 hat die AWO die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung beigefügt. Demnach wird ein monatlicher Elternbeitrag in Höhe von 76,00 € festgelegt.
Um eine Gleichbehandlung zwischen kommunalen Einrichtungen und die der freien Träger zu gewährleisten, sollte ein einheitlicher Elternbeitrag erhoben werden. Dieser liegt aktuell bei 70,00 €.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 800,00 € sind von der Standortgemeinde zu tragen.
Weitere Nachweise gem. § 6 Abs. 2 Finanzierungsvereinbarung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Finanzierungsvereinbarung sind von der AWO bis zum 15.10.2021 noch nachfolgend aufgelistete Nachweise zu erbringen.
Die AWO wurde mit Mail vom 05.10.21 darauf hingewiesen, diese fristgerecht einzureichen. Die Unterlagen werden nachgereicht, wenn sie noch vor der Sitzung des Sozialausschusses bei der Verwaltung eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Beratung hierüber in der Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2021.
- Der Gesamtpersonalbedarf der päd. Fachkräfte errechnet sich auf der Basis der in den Bedarfsplan aufgenommenen Art der Gruppe und der Betreuungszeit gem. § 25 und § 26 KiTaGneu zzgl. der durchschnittlichen Ausfallzeit von 267 Stunden und der mit 7,8 Stunden multiplizierten Differenz zwischen 30 Schließtagen und der Zahl der planmäßigen Schließtage der Einrichtung, zzgl. einer Verfügungszeit von 7,8 Stunden je Woche und Gruppe. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2021 und ist im Herbst 2021 mit tatsächlichen Zahlen vom 01.01.21 bis 30.09.21 erneut zu beraten, wobei die Werte in den gemeindlichen KiTas als Vergleich heranzuziehen sind. Diese Zahlen sind von der AWO bis zum 15.10.21 vorzulegen.
- Verwaltungskraft zur Entlastung der Leitung mit 52 Stunden für das Jahr 2021. Hierbei ist nachzuweisen, welche Tätigkeiten die Verwaltungskraft ausgeübt hat. Dieser Nachweis ist von der AWO bis zum 15.10.21, mit Stand 30.09.21, vorzulegen.
- Über die laut Gesetz definierte Standardqualität hinaus, die Personalkosten für Zweitkräfte mit dem Berufsbild Erzieher/in, sofern diese Stellen nachweislich nicht mit sozialpädagogischen Assistent/innen besetzt werden können. Der Nachweis gilt als für die zum 01.01.2021 bereits beschäftigten als bereits vorgelegt. Für ggf. neues Personal muss dieser Nachweis noch erbracht werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
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