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Vorlage - VO/2019/488-03  

Betreff: Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/488
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
21.09.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 38 Planzeichung  
B-Plan 38 Begründung  

In der Sitzung des Finanzausschusses am 12.09.2019 (vgl. Vorlage: VO/2019/442) wurde beschlossen, dass der Bau- und Umweltausschussr das Grundsck Grenzeck 2, die Bauleitplanung mit der Zielsetzung "Wohn- und Bürogebäude" aufnehmenge.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.12.2020 (vgl. Vorlage: VO/2019/488-02) wurde nach mehreren Beratungen über den Zuschnitt des Plangebiets beschlossen, dass der B-Plan 38 nicht die gesamte Straße Grenzeck (Planungsvariante 2), sondern nur das Grundstück Grenzeck 2 (Planungsvariante 1) umfassen soll.

 

Diese Beschlussfassungen aufgreifend, wurde verwaltungsseitig das Büro Architektur und Stadtplanung, Hamburg, mit der Erstellung eines Vorentwurfs beauftragt.

 

Der Vorentwurf setzt als Art der Nutzung ein Mischgebiet fest, in dem die vom Finanzausschuss gewünschten Nutzungen nebeneinander ausgeübt werden können.

Innerhalb des festgesetzten Mischgebietes sind die gem. § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten auch ausnahmsweise -unzulässig.

 

Die überbaubare Fläche wird mit einem 5 m tiefen Bauabstand zur Grundstücksgrenze zu Grenzeck 4 angeordnet um die Auswirkungen des Gebäudes auf das Nachbargrundstück zu minimieren.

 

Als Maß der Nutzung wurde eine baufeldbezogene GR und Zweigeschossigkeit (2 Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss) bei einer Gebäudehöhe von 12 m gewählt.

 

Außer der Vorgabe eines Gründaches und der optischen Absetzung des Staffelgeschosses wurden keine gestalterischen Festsetzungen getroffen. Die äere Gestaltung des Gebäudes kann auf dem Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit dem künftigen Erwerber des Grundstücks definiert werden.

 

Da das Grundstück Grenzeck 2 an der BAB A 1 liegt, sorgt die 40 m tiefe Anbauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für eine deutlich eingeschränkte Bebaubarkeit.

Stellplätze können allerdings auch in der Anbauverbotszone angelegt werden, diese Option kommt neben der Herstellung einer Tiefgarage zu Zuge.

 

In der Sitzung wird ein Vertreter des Planungsbüros den Vorentwurf vorstellen und erläutern.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen

B-Plan 38 Planzeichnung

B-Plan 38 Begründung

 

 

 


Dem Vorentwurf des Bebauungsplans 38 wird inkl. der Begründung zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt das Planverfahren weiterzuführen.

 

Stammbaum:
VO/2019/488   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über den Umgriff des Plangeltungsbereichs und über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-01   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über den Umgriff des Plangeltungsbereichs und über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-02   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-03   Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage