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In der Sitzung des Finanzausschusses am 12.09.2019 (vgl. Vorlage: VO/2019/442) wurde beschlossen, dass der Bau- und Umweltausschuss für das Grundstück Grenzeck 2, die Bauleitplanung mit der Zielsetzung "Wohn- und Bürogebäude" aufnehmen möge.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.12.2020 (vgl. Vorlage: VO/2019/488-02) wurde nach mehreren Beratungen über den Zuschnitt des Plangebiets beschlossen, dass der B-Plan 38 nicht die gesamte Straße Grenzeck (Planungsvariante 2), sondern nur das Grundstück Grenzeck 2 (Planungsvariante 1) umfassen soll.
Diese Beschlussfassungen aufgreifend, wurde verwaltungsseitig das Büro Architektur und Stadtplanung, Hamburg, mit der Erstellung eines Vorentwurfs beauftragt.
Der Vorentwurf setzt als Art der Nutzung ein Mischgebiet fest, in dem die vom Finanzausschuss gewünschten Nutzungen nebeneinander ausgeübt werden können.
Innerhalb des festgesetzten Mischgebietes sind die gem. § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten –auch ausnahmsweise -unzulässig.
Die überbaubare Fläche wird mit einem 5 m tiefen Bauabstand zur Grundstücksgrenze zu Grenzeck 4 angeordnet um die Auswirkungen des Gebäudes auf das Nachbargrundstück zu minimieren.
Als Maß der Nutzung wurde eine baufeldbezogene GR und Zweigeschossigkeit (2 Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss) bei einer Gebäudehöhe von 12 m gewählt.
Außer der Vorgabe eines Gründaches und der optischen Absetzung des Staffelgeschosses wurden keine gestalterischen Festsetzungen getroffen. Die äußere Gestaltung des Gebäudes kann auf dem Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit dem künftigen Erwerber des Grundstücks definiert werden.
Da das Grundstück Grenzeck 2 an der BAB A 1 liegt, sorgt die 40 m tiefe Anbauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für eine deutlich eingeschränkte Bebaubarkeit.
Stellplätze können allerdings auch in der Anbauverbotszone angelegt werden, diese Option kommt neben der Herstellung einer Tiefgarage zu Zuge.
In der Sitzung wird ein Vertreter des Planungsbüros den Vorentwurf vorstellen und erläutern.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen
B-Plan 38 Planzeichnung
B-Plan 38 Begründung
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans 38 wird inkl. der Begründung zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Planverfahren weiterzuführen.
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