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Vorlage - VO/2021/865  

Betreff: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 03.08.2021 gefassten Beschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Magdalinski, Heidi
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Kenntnisnahme
21.09.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bauvoranfragen

 

10.1 Lurup

 

Zustimmung zum Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes zu 9 Wohneinheiten auf einem Grundstück in der Straße Lurup.

 

10.2. Klinikweg

 

Der Bedarf an Plätzen der Kinderbetreuung wird seitens des Bau- und Umweltausschusses erkannt. Sollten hierfür Befreiungstatbestände eintreten, würde der Bau- und Umweltausschuss der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hierfür positiv gegenüberstehen.

 

10.3 Grenzeck

 

Ablehnung der Errichtung von mehreren Doppelhäusern bzw. Reihenhäuser auf einem Grundstück in der Straße Grenzeck.

 

10.4 Jäckbornsweg

 

Zustimmung zur Teilaufstockung eines Wohngebäudes um 60 m² auf einem Grundstück in der Straße Jäckbornsweg.

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung: Bauanträge

 

11.1 Beimoorweg

 

Zustimmung zur Nutzungsänderung eines Zimmers zu einem Arbeits- bzw. Behandlungszimmer für Massage und Fußpflege in einem Wohngebäude auf einem Grundstück in der Straße Beimoorweg.

 

11.2 Kuckuckskamp

 

Zustimmung zur Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl zwecks Sanierung und Ausbau des Dachgeschosses auf einem Grundstück in der Straße Kuckuckskamp. 

 

 

 

 

11.3 Hasselkamp

 

Zustimmung zur Errichtung eines Carports auf einem Grundstück in der Straße Hasselkamp. Eine Befreiung von der Textziffer 5 des Bebauungsplanes Nr. 42 wird erteilt.

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung: Grundstücksangelegenheiten

 

12.3 und 12.3.1 Überplanung eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9


Entfall der Wegebeziehung zwischen den Planstraßen A (Schaapkoppel) und B (Ole Koppel)

 

Änderung der gesamten Grünfläche (Flurstück 2776 und Teil aus 175) von „öffentlich“ auf „privat“.
Erhalt eines Gärtnerhauses im privaten Grünbereich ohne Festsetzung einer Baufläche (Bestandsschutz, keine Abrissverpflichtung, keine Aufbaugenehmigung „zukünftig entfallend“).

 

Entfall der Festsetzung GGA inkl. der GFL-Fläche zur Anbindung der Fläche F31.

 

Entfall der GFL-Flächen auf Flurstück 175
 

Neue GFL-Flächen auf Flurstück 175 und Teil aus 2776
 

Entfall der Wege- und GF-Fläche zur Fläche F26, der Erschließer muss zur Anbindung dieser Fläche eine eigene Trasse zur Planstraße B erstellen.
 

Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit den Vorhabenträgern / Eigentümern geschlossen.

Sowohl die Kosten des städtebaulichen Vertrages als auch die Kosten der B-Planänderung gehen zu Lasten der Vorhabenträger. Die sieben beschlossenen Punkte sind dabei als Bestandteil zu berücksichtigen.

 

 

 

 


Anlagen:
keine