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Zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bauvoranfragen
10.1 Lurup
Zustimmung zum Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes zu 9 Wohneinheiten auf einem Grundstück in der Straße Lurup.
10.2. Klinikweg
Der Bedarf an Plätzen der Kinderbetreuung wird seitens des Bau- und Umweltausschusses erkannt. Sollten hierfür Befreiungstatbestände eintreten, würde der Bau- und Umweltausschuss der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hierfür positiv gegenüberstehen.
10.3 Grenzeck
Ablehnung der Errichtung von mehreren Doppelhäusern bzw. Reihenhäuser auf einem Grundstück in der Straße Grenzeck.
10.4 Jäckbornsweg
Zustimmung zur Teilaufstockung eines Wohngebäudes um 60 m² auf einem Grundstück in der Straße Jäckbornsweg.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung: Bauanträge
11.1 Beimoorweg
Zustimmung zur Nutzungsänderung eines Zimmers zu einem Arbeits- bzw. Behandlungszimmer für Massage und Fußpflege in einem Wohngebäude auf einem Grundstück in der Straße Beimoorweg.
11.2 Kuckuckskamp
Zustimmung zur Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl zwecks Sanierung und Ausbau des Dachgeschosses auf einem Grundstück in der Straße Kuckuckskamp.
11.3 Hasselkamp
Zustimmung zur Errichtung eines Carports auf einem Grundstück in der Straße Hasselkamp. Eine Befreiung von der Textziffer 5 des Bebauungsplanes Nr. 42 wird erteilt.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung: Grundstücksangelegenheiten
12.3 und 12.3.1 Überplanung eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9
Entfall der Wegebeziehung zwischen den Planstraßen A (Schaapkoppel) und B (Ole Koppel)
Änderung der gesamten Grünfläche (Flurstück 2776 und Teil aus 175) von „öffentlich“ auf „privat“.
Erhalt eines Gärtnerhauses im privaten Grünbereich ohne Festsetzung einer Baufläche (Bestandsschutz, keine Abrissverpflichtung, keine Aufbaugenehmigung „zukünftig entfallend“).
Entfall der Festsetzung GGA inkl. der GFL-Fläche zur Anbindung der Fläche F31.
Entfall der GFL-Flächen auf Flurstück 175
Neue GFL-Flächen auf Flurstück 175 und Teil aus 2776
Entfall der Wege- und GF-Fläche zur Fläche F26, der Erschließer muss zur Anbindung dieser Fläche eine eigene Trasse zur Planstraße B erstellen.
Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit den Vorhabenträgern / Eigentümern geschlossen.
Sowohl die Kosten des städtebaulichen Vertrages als auch die Kosten der B-Planänderung gehen zu Lasten der Vorhabenträger. Die sieben beschlossenen Punkte sind dabei als Bestandteil zu berücksichtigen.
Anlagen:
keine