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Auszug - Anerkennung der Jahresrechnung 2017  

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Großhansdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Kämmerei R26 (alter Sitzungssaal)
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2018/141 Anerkennung der Jahresrechnung 2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bruszies erläutert einleitend das Ergebnis der Jahresrechnung für 2017.

 

Die Jahresrechnung 2017 weist keinen Sollüberschuss aus. Erfreulicherweise konnte jedoch das in der Planung bestehende Defizit in Höhe von 233.500  im Verwaltungshaushalt aus­geglichen werden. Darüber hinaus konnte der Kreditbedarf um 1.072.563,24  auf 3.008.836,76  gesenkt werden. Dies ist insbesondere den Mehreinnahmen bei der Gewer­besteuer, dem Einkommensteueranteil und den Schlüsselzuweisungen zu verdanken. Der Rücklagenbestand weist nach dem Jahresabschluss 2017 einen Betrag von rund 202.000  aus. Finanzreserven sind damit weiterhin nicht vorhanden. Kommende Investitionen werden daher wieder weitgehend fremdfinanziert werden müssen.

 

Anschließend wird der Erläuterungsbericht seitenweise abgearbeitet. Sich daraus ergebende Fragen werden von Frau Bruszies und Herrn Schmidtke beantwortet.

 

Die Personalkostenerstattung der HSE für die Bearbeitung der Niederschlagswasserge­hren wurde 2017 nicht der Haushaltsstelle „0200.16600“ sondern im Einzelplan 6900 ver­bucht. Die Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle „6900.16500 sind ursächlich für Minder­einnahmern bei „0200.16600“.

 

Aufgrund fehlender Programmpflegerechnungen für das IV. Quartal 2017 und teilweise für Monat Dezember 2017 sind bei den Haushaltsstellen „0200.65800“ und „0300.65800“ Minderausgaben entstanden.

 

Im Haushaltsjahr 2017 wurden weniger Gerichts-, Anwalts- und Gutachterleistungen in Anspruch genommen, deshalb sind bei „0600.65500“ Minderausgaben angefallen.

 

Ursächlich für die Minderausgaben bei „0600.65800“ waren geringere Aufwendungen für Hardware-Reparaturen und Tonerbeschaffung.

 

Die Minderausgabe bei der Unterhaltung des Waldreitersaales wird als HAR nach 2018 übertragen, weil die Umbaumaßnahme 2017 nicht durchgeführt wurde.

 

Ursächlich für die Minderausgabe bei „3520.65800“ war ein Übertragungsfehler in der Sammelvorlage für den Haushaltsplan 2017. Es wurde automatisch der Ansatz vom Haus­haltsjahr 2016 vorgetragen, der zu hoch bemessen war.

 

Die Mindereinnahme bei der Integrationspauschale „4360.17100“ ist eine Folge des geringen Zustroms von Flüchtlingen.

 

Die Minderausgaben bei den Haushaltsstellen „4360.52000“ Geräte, Ausstattung und „4360.54000“ Bewirtschaftungskosten sind deshalb entstanden, weil die Haushaltsplan­ansätze aufgrund von Kostenschätzungen festgelegt wurden.

 

Die Ausgleichsabgabe nach dem SchwBG bei „4400.75000“ hat sich erheblich reduziert, weil 2 Mitarbeitern eine Behinderung nach dem SchwBG zuerkannt wurde.

 

2017 mussten weniger Mittel für die Förderung von Kindern in Tagespflege „4542.70010“ auf­gewendet werden, da diese Betreuungsleistung nicht so häufig in Anspruch genommen wurde.

 

Ursächlich für die Mehreinnahme beim Personalkostenzuschuss der Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten „4642.17120“ ist die Landeszuweisung 2.0 Förderprogramm.

 

In allen 3 Kindertagesstätten sind die Betriebskostenzuschüsse vom Land erheblich ange­stiegen, so dass bei den entsprechenden Haushaltsstellen Mehreinnahmen entstanden sind.

 

Die Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren in den Kindertagesstätten Wöh­rendamm und Haberkamp werden teilweise durch die Mehreinnahmen bei der Erstat­tung der Kreis Sozialstaffel aufgefangen.

 

Der Sozialbeitrag für Kindertagesstätten beträgt bis zu 37,5 % der anerkannten Betriebskosten. Er bildet die Bemessungsgrundlage für die Sozialstaffel. Der Kreis erstattet den Trägern der Kindertagesstätten den Differenzbetrag, der sich aus der Anwendung der Sozialstaffel zum Sozialbeitrag ergibt.

 

Im Elementarbereich der gemeindlichen Kindertagesstätten entspricht der Regelbeitrag dem Sozialbeitrag ( 37,5 % ), so dass sich die Anwendung der Sozialstaffel nicht negativ auf die Höhe der Gebühren auswirkt.

 

Das gleiche gilt für den Krippenbereich, wobei jedoch Regelbeitrag und Sozialbeitrag lediglich 30 % der anerkannten Betriebskosten beinhalten.

 

Die beachtlichen Planabweichungen in der Kindertagesstätte Eilbergweg bei den Haushalts­stellen im Einzelplan 4647 sind darauf zurückzuführen, dass der Betrieb so spät aufge­nommen wurde. Die Mehrausgaben bei der Unterhaltung wurden als überplanmäßige Aus­gaben geneh­migt und sind höher ausgefallen als geplant.

 

Die Mindereinnahme und die Minderausgaben im Einzelplan 4648 Waldkindergarten beruhen auf Kostenschätzungen. In 2017 wurden keine Nutzungsentgelte vereinnahmt und es wurde kein Betriebskostenzuschuss gezahlt.

 

2017 wurden weniger Zuschüsse für Jugendfreitzeitmaßnahmen von den Vereinen und Ver­nden bei „4700.70400“ abgefordert.

 

Geplante Sanierungsmaßnahmen, die in 2017 nicht durchgeführt wurden und nach 2018 verschoben wurden, sind ursächlich für die Minderausgabe bei „5600.51000“ Unterhaltung der Sportplatzanlagen. Die Mittel wurden als HAR nach 2018 übertragen.

 

Die Minderausgabe bei der Laubsammelaktion beruht auf einer ungeklärten Rechnungs­stellung des Auftragsnehmers. Die eingesparten Mittel wurden als HAR nach 2018 über­tragen.

 

Die Mehreinnahmen bei der Zuweisung Breitband „6000.17001“ sind deshalb entstanden, weil der Zuschuss, der eigentlich 2016 an die Gemeinde fließen sollte, erst 2017 ausgezahlt wurde.

 

Bei der Haushaltsstelle „6100.26800“ Vertragsstrafen wurde 2017 für ein zurückliegendes Bau­vorhaben eine Vertragstrafe fällig. Deshalb sind bei dieser Haushaltsstelle Mehrein­nahmen in Höhe von 20.000  angefallen.

 

Die Mehreinnahmen im Einzelplan Gemeindestraßen „6300.15100“ Ersatz für beschädigte Verkehranlagen ist deshalb so hoch, weil 2017 mehr Verkehrsanlagen beschädigt wurden als in den Jahren zuvor. Schadensereignisse dieses Umfangs sind nicht vorhersehbar.

 

Das Gleiche gilt auch für den Einzelplan Straßenbeleuchtung „6700.15000“ Ersatz für beschädigte Beleuchtungsanlagen.

 

Bei der Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen konnten witterungsbedingt die geplanten Deckensanierungen und Pflasterarbeiten nicht durchgeführt werden. Folglich kam es bei „6750.51000“ zu Minderausgaben. Die Mittel für diese Aufträge wurden als HAR nach 2018 übertragen.

 

Die Mehrausgaben bei „6700.54000“ sind auf fehlerhafte Stromabrechnungen im Vorjahr zurückzuführen. Eine erhebliche Nachzahlung wurde geleistet, die im Haushalt nicht berücksichtgt war.

 

Bei „6750.51100“ Winterdienst sind Minderausgaben entstanden, weil in Folge der feuchten Witterung im Sommer bzw. Herbst 2017 ein geplanter Korrosionsanstrich des Straßensalzsilos nicht durchgeführt werden konnte. Die Mittel wurden als HAR nach 2018 übertragen.

 

Ursächlich für die Minderausgaben bei „6900.50100“ ist eine Maßnahme, die nicht mehr in 2017 durchgeführt werden konnte. Die Mittel von rd. 29.800  wurden als HAR nach 2018 übertragen. Der Auftrag für die Grabenpflegearbeiten „An der Hege“ und im „Apelsweg“ wird jetzt durchgeführt.

 

Im Einzelplan Waldfriedhof sind bei den Benutzungsgebühren stattliche Mehreinnahmen aufgrund der gestiegenen Fallzahlen bei den Beisetzungen angefallen.

 

Die Minderausgabe im Gemeinschaftszentrum „7600.50000“ ist darin begründet, dass die Erneuerung der Fenster des großen Gruppenraumes zwar beauftragt wurde, aber der Auf­trag in 2017 nicht mehr durchgeführt werden konnte. Die Mittel für die Fenstersanierung wurden als HAR nach 2018 übertragen

 

Die Mindereinnahme bei „7710.16700“ beruht darauf, dass 2017 Dritte keine Leistungen des Bauhofs in Anspruch genommen haben. Deshalb wurden dort keine Einnahmen generiert.

 

Die Mehreinnahmen bei den Konzessioneinnahmen Gas und Wasser sind moderat zu bewerten, da sich möglicherweise das Verbraucherverhalten geringfügig verändert hat.

 

r den Rückgang der Mieten Mindereinnahmen in der Wohnanlage Kortenkamp sind der Abriss des Gebäudes Kortenkamp 14 und der erhebliche Leerstand von Wohnungen im Kortenkamp 8 12 ursächlich.

 

Die Mehreinnahmen bei „8800.14200“ sind durch teilweise Neuberechnungen bei den Pachten und Erbauzinsen entstanden.

 

Durch stattliche Nach­zahlungen bei der Gewerbesteuer sind Mehreinnahmen entstanden, die dann unwei­gerlich zu Mehrausgaben bei der Gewerbsteuerumlage geführt haben. 1.000  Mehrein­nahme bei der Gewerbesteuer bedeuten ca. 300  Mehraufwand für die Gewerbesteuer­umlage.

 

Auf Seite 8 der Jahresrechnung muss die Angabe der Jahreszahl geändert werden, korrigiert „2017“ in „2018“. Der Satz lautet dann:Die Reste wurden in das Jahr 2018 über­nommen.“

 

Da 2017 für das Grundstück Roseneck 11 kein Kaufvertrag zustande kam, sind bei den Grundstückserlösen „8800.34000“ Mindereinnahmen entstanden. Mittlerweile gibt es einen Käufer für das Grundstück und der Kaufvertrag steht vor dem Abschluss.

 

Abschließend werden die Belege der Haushaltsstelle4641.54000“ Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätte Wöhrendamm durchgesehen und geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Es gab eine Nachfrage zu den geleisteten Wartungskosten an die Sicherheitsfirmen MEBO Sicherheit GmbH bzw. YPEY Alarm- und Funksysteme GmbH. Die Frage konnte von der Verwaltung nicht beantwortet werden, weil der Inhalt der Wartungs­verträge den Mitarbeitern der Kämmerei nicht bekannt war. Die Antwort wird in der Niederschrift nachgereicht.

 

Anmerkung:

Die Firma MEBO Sicherheit GmbH wartet die Alarmanlage r die Einbruch­überwachung und die Brandmeldanlage wird von der YPEY Alarm- und Funksysteme GmbH technisch überwacht.

 

 


Beschluss:

 

Der Prüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anerkennung der Jahres­rechnung für das Rechnungsjahr 2017. Sie schließt in der Einnahme und Ausgabe mit 20.830.554,51 € ab. Ein Sollüberschuss wird nicht ausgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig