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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm,südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/136 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlich-keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde-vertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4 - 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grund-schule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-gründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: