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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
Gemeindevertreter Bauschke erläutert die Vorlage.
Gemeindevertreterin Rautenberg fragt an, ob es möglich ist, den Abriss des alten Bettenhauses im Städtebaulichen Vertrag festzulegen und beantragt dies gegebenenfalls.
Herr Kroll teilt dazu mit, dass dies unter § 4 (Bindungen) des Vertrages möglich ist.
Gemeindevertreterin Mückel regt diesbezüglich an, den Abriss des alten Bettenhauses zudem mit einer Fristsetzung zu versehen.
Bürgermeister Voß teilt dazu mit, die Frist in Absprache mit der Geschäftsführung der LungenClinic festzulegen.
Es besteht Einvernehmen, den § 4 des Städtebaulichen Vertrages entsprechend zu ändern und die Neuformulierung dieser Niederschrift beizufügen.
Anmerkung Schriftführer:
Unter Vorbehalt der Zustimmung seitens der Geschäftsführung der LungenClinic wird dem § 4 des Städtebaulichen Vertrages folgender Absatz hinzugefügt. Auf die Vorlage für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung mit dem entsprechend geänderten Vertrag wird verwiesen:
(3) Der Vorhabenträger verpflichtet sich spätestens 18 Monate nach Betriebsaufnahme des neuen Bettenhauses das alte Bettenhaus abreißen zu lassen und dessen Stelle ein Gebäude mit bebauungsplankonformer Größe, Gestaltung und Nutzung zu errichten.
Beschluss:
Dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet Wöhrendamm 80 (LungenClinic) auf den Vorhabenträger wird zugestimmt. Dem Vertrag ist eine Regelung über den terminierten Abriss des alten Bettenhauses hinzuzufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig