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Auszug - Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2017/067-01 Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2017/067
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.

 

Gemeindevertreter Bauschke erläutert die Vorlage.

 

Gemeindevertreter Bendfeldt beantragt, den § 9 Absatz 1 der Satzung der Gemeinde Groß­hansdorf über die Ehrung verdienter Personen zu streichen und den Absatz 2 dahingehend neu zu formulieren, dass den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse nach 25-jähriger Tätigkeit eine Ehrengabe in Form eines Schreibgerätes überreicht wird.

 

In der anschließenden Diskussion erfolgt die Erwägung, die Satzung vor dem Hintergrund der im Gegensatz zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht mehr defizitären Haushalts­situation gar nicht zu ändern sowie die Erwägung, den § 9 der Satzung völlig zu streichen. Abschließend ergibt sich folgende Beschlussfassung:

 

 


Beschluss:

 

Der § 9 der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen erhält folgende Fassung:

 

(1)     Die Ehrenurkunde wird Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse verliehen

 

a)      nach 10jähriger Tätigkeit

b)      nach 15jähriger Tätigkeit

c)      nach 20jähriger Tätigkeit

d)      nach 30jähriger Tätigkeit und

e)      nach 40jähriger Tätigkeit

 

(2)     Eine Ehrengabe wird Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse nach 25-jähriger Tätigkeit einmalig überreicht.

 

(3)     Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit bleiben bei der Berechnung der Gesamt­zeit unberücksichtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0