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Beschlussprotokoll |
Frau Lucht, Papenwisch
Frau Lucht bittet um Mitteilung, wo allgemeine Informationen zu Großhansdorf verfügbar sind. Interessant wären für sie Zahlen zu Berufstätigen, Rentnern oder Flüchtlingen.
Herr Voß teilt mit, dass nur die Zahlen, die von der Gemeinde selber erhoben werden, auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden können. Es wird die Anregung aufgenommen, zu prüfen, frei zugängliche Daten von anderen Behörden zu veröffentlichen oder eine entsprechende Verlinkung einzurichten. Herr Bendfeldt verweist auf die Website der Berthelsmann Stiftung, hier sind die Ergebnisse verschiedener Erhebungen gemeindeweise verfügbar.
Herr Köber, Radeland
Herr Köber erkundigt sich nach der Zuständigkeit der Recycling-Sammelplätze.
Herr Voß antwortet, dass die Gemeinde die Flächen zur Verfügung stellt, für die Bewirtschaftung und Reinigung der Plätze aber die Abfallwirtschaftsgesellschaft Südholstein (AWSH) zuständig ist. Die Plätze werden regelmäßig gereinigt, nach Aussage der AWSH sogar wöchentlich. Eine Kameraüberwachung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Geplant ist Unterflurcontainersysteme zu installieren, d.h. die Container werden unterirdisch eingelassen, sichtbar ist nur noch ein Einwurfschacht. Andere Kommunen haben mit diesem System schon gute Erfahrungen gemacht.
Herr Steinbach, Papenwisch
Herr Steinbach wünscht sich, dass die von der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 betroffenen Bürger angeschrieben werden.
Herr Kroll erläutert, dass beim Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen ein persönliches Anschreiben an die Betroffenen routinemäßig nicht vorgesehen ist. Die Bürgerinnen und Bürger können auf einer Informationsveranstaltung, die über Bekanntmachungen in der Zeitung, im Internet und in den Bekanntmachungskästen sowie über Plakate im Plangebiet angekündigt wird, zum Bebauungsplan Anregungen und Bedenken vorbringen. In einem zweiten Beteiligungsschritt wird der Entwurf des Bebauungsplans einen Monat im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Herr Steinbach befürchtet, dass die Baufenster zu einer großen baulichen Ausnutzung führen und die neuen Gebäude die benachbarten Grundstücke verschattet werden könnten. Ebenfalls wird eine Wertminderung des eigenen Grundstücks befürchtet.
Herr Kroll erwidert, dass er bei der Informationsveranstaltung mit Hilfe eines Programms den Schattenwurf auf exemplarischen Grundstücken darstellen wird. Es wird keine übermäßige Verschattung bzw. eine Wertminderung der Grundstücke erwartet.
Herr Mergardt, Martin-Meyer-Weg
Herr Mergardt erkundigt sich nach den Beweggründen zur Änderung Bebauungsplan Nr. 3.
Herr Kroll erklärt, dass das festgesetzte Mischgebiet an der Sieker Landstraße aufgrund der Tatsache, dass dort kein Gewerbe angesiedelt ist, „kippen“ kann, wenn neue Wohngebäude errichtet würden. Das Mischgebiet soll jetzt in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden und gleichzeitig soll für den Planbereich der 4. Änderung eine zweite Baureihe auf größeren Grundstücken zulässig werden.
Die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 800 m² ist hier nicht sinnvoll, weil viele Grundstücke schon jetzt deutlich kleiner sind. Aus diesem Grunde wurde auf die Festsetzung von Baufenstern und einer Grundfläche zurückgegriffen.