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Auszug - 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/777-03 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/777
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Maas führt in das Thema ein und berichtet von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.12.2022.

Während der Entwurfsauslegung vom 18.10.2022 bis zum 21.11.2022 wurde von der Einsichtnahmemöglichkeit im Rathaus nicht Gebrauch gemacht. Von den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Rechtsvertreter einer Eigentümerin erfolgten Stellungnahmen, die mehrere Änderungen generieren und eine erneute Auslegung der Entwurfsunterlagen erfordern.

Diese ist ab Ende Januar 2023 vorgesehen und führt zu einer Verzögerung des Baubeginns, da wegen des Brutschutzes bis zum Herbst 2023 keine Bäume gefällt werden dürfen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden erneuten Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

 

1.Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :25;

davon anwesend: 18; Ja-Stimmen: 18; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig