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Beschlussprotokoll |
Bürgermeister Voß fasst die Inhalte der bisherigen Debatten zum Verpflegungskostenbeitrag der Eltern in den gemeindlichen KiTas Wöhrendamm, Haberkamp und Neuer Postweg zusammen.
Zuletzt forderten die Eltern dieser KiTas ein formelles Prüfverfahren zur Angemessenheit des monatlichen Verpflegungskostenbeitrags bei der Heimaufsicht.
Die Antwort des Kreises liegt nun vor und wird von der Verwaltung nachgereicht.
In dieser Antwort fällt die Abweichung zwischen der Rechtsauffassung des Landes und der des Kreises auf:
Die Heimaufsicht sieht die bisherige Elternbeteiligung an den monatlichen Verpflegungskosten als nicht ausreichend an.
Der Kreis sieht in seiner Anwort den Elternbeitrag i.H.v. 80,-€ als angemessen an, hält allerdings die Mischkalkulation für fehlerhaft, sodass eine künftige Überarbeitung der Kalkulationsgrundlage notwendig ist.
Die im Sozialausschuss beschlossene Änderung hätte zur weiteren Beratung und erneuten Beschlussfassung zurück an den KiTa-Beirat gegeben werden müssen, um auch die Elternvertretungen in die weiteren Beratungen einzubeziehen.
Auf eine Frist zur Mangelbeseitigung wird jedoch verzichtet. Stattdessen wird die Gemeinde aufgefordert, bei künftigen Beratungen die rechtskonforme Beteiligung der jeweiligen Elternvertretungen zu beachten und die entsprechenden Stellungnahmen im weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen sowie auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.
Sofern im Rahmen einer künftigen Prüfung wiederholte Verstöße festgestellt werden, wird eine teilweise Rückforderung von Fördermitteln weitergehend geprüft.
Bürgermeister Voß stellt die Frage, wie zukünftig kalkuliert werden soll.
Herr Langner schlägt vor, die Elternmeinungen vorab abzufragen und das Ergebnis von einer Elternvertretung im KiTa-Beirat einbringen zu lassen.
Frau Dr. Schmolling fragt, ob die Reihenfolge der Sitzungen diese Vorgehensweise überhaupt zulässt, da oft Empfehlungen aus den Ausschüssen in Folgesitzungen als Beschluss berücksichtigt werden müssen.
Bürgermeister Voß und die Vorsitzende bestätigen, dass die Umsetzung terminlich kaum anders möglich ist und auch wenig Einfluss auf die Sitzungstermine der freien Träger genommen werden kann.
Herr Schwarz erkundigt sich, welche Kosten für die Gemeinde entstünden, wenn die Beteiligung der Eltern an den Verpflegungskosten nicht um 10,-€ erhöht würde.
Bürgermeister Voß schätzt die Kosten auf etwa 15.000,- bis 20.000,-€, wenn die Erhöhung in den gemeindlichen KiTas um 10,-€ für ein Jahr ausgesetzt wird.