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Auszug - Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 für die kirchlichen Kindertagesstätten "Bei den Rauhen Bergen" und "Vogt-Sanmann-Weg"  

Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2022/059 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 für die kirchlichen Kindertagesstätten "Bei den Rauhen Bergen" und "Vogt-Sanmann-Weg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Junghans führt in das Thema ein und erläutert die Erträge, Aufwendungen und Finanzierungsbeträge der beiden Einrichtungen.

Der freiwillige Finanzierungsanteil der Gemeinde fällt bei den einzelnen freien Trägern sehr unterschiedlich aus. Bei dem Kirchengemeindeverband fehlt eine Anlage, welche den Grund der Abweichungen erklären könnte. Somit ist eine detaillierte Erklärung aktuell noch nicht möglich.

Die fehlenden Unterlagen werden angefordert und nachgereicht.

 

Herr Schwarz möchte wissen, welche Bedeutung die blauen Einträge auf Seite 4 des Verwendungsnachweises (siehe VO/2022/059) haben.

rgermeister Voß sagt Klärung zu. Die Information wird nachgereicht.

 

Herr Pieck erfragt, worin die Unterschiede bei den Kosten der Mittagsverpflegung bestehen.

rgermeister Voß vermutet, dass die Gründe reformbedingt auftreten, möchte den weiteren Verlauf des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) abwarten.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die freien Träger bereits im vergangenen Jahr aufgefordert wurden, in der Jahresrechnung die tatsächlichen Kosten der Mittagsverpflegung nachzuweisen. Lediglich die Arbeiterwohlfahrt, Soziale Dienstleistungen gGmbH (AWO) hat diese Nachweise erbracht, die anderen freien Träger nicht. Sie bittet die Verwaltung, die fehlenden Nachweise anzufordern und die Differenz zwischen den Mittagsverpflegungskosten in den kirchlichen Kindertagesstätten „Bei den Rauhen Bergen“ und „Vogt-Sanmann-Weg“ zu klären.

 

Herr Bendfeldt bemerkt, dass die Position 70855 („Aufw. f. Betreuung /Honorare Heilerz.“) aus dem Verwendungsnachweis der KiTa „Vogt-Sanmann-Weg“ nicht im Gesamtergebnis enthalten ist und bittet die Verwaltung um Prüfung.

rgermeister Voß sagt Klärung zu.

 

Anmerkung: siehe dazu die Email der Vorsitzenden an Herrn Bendfeldt vom 26.10.2022.

 

Hallo Herr Bendfeldt,
danke für Ihre Tabelle. Ich konnte Ihnen gestern so schnell nicht folgen, denke aber, dass ich zur Aufklärung beitragen kann:

VSW, S.1:

Ist 2021: Unter den Einnahmen finden Sie unter Pos. 45141 Zuschuss Kreis I-Kinder den Betrag von € 48.696,84. Das ist der Zuschuss, den der Kreis dem Träger für die Betreuung von I (Integrations)-Kindern erstattet. Der Betrag ist in der Summe Erträge € 1.065.219,07 enthalten.

Unter den Ausgaben finden Sie auf S.1 unter Pos. 70855 Aufwand für Betreuung/Honorare Heilerziehung den Betrag € 40.858,39. Dieser Betrag ist in der Summe auf S. 2 Personalaufwand gesamt € 807.640,94 enthalten.

Dass hier Einnahmen und Ausgaben nicht identisch sind, liegt daran, dass der Kreis dem Träger bei I-Kindern mehr erstattet, als an Personal-Kosten für die Heilerziehung anfallen.

Genauso verhält es sich bei den Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 2020 (45141 Einnahmen Zuschuss Kreis I-Kinder 53.720,07 - Ausgaben 70855 Aufwand für Betreuung/Honorare Heilerziehung € 45.163,06.

 

In 2020 kommen hier bei den Einnahmen unter 45135 noch € 3.155,25 für Sprachförderung und bei den Ausgaben unter 70851 Honorare Betreuung/Sprachförderung € 3.155,25 hinzu. Bei der Sprachförderung sind Einnahmen und Ausgaben identisch. Hier erstattet der Kreis die tatsächlich angefallenen Kosten für den Personalaufwand bei der Sprachförderung. Es handelt sich also um Ausgaben in Hlöhe von € 48.318,31 insgesamt. Auch dieser Betrag ist in dem Personalaufwand gesamt in Höhe von € 654.544,21 (S. 2)

enthalten.

 

Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 sind also korrekt.

 

 

Die Vorsitzende lässt über die Kenntnisnahme der Jahresrechnungen für die kirchlichen KiTas getrennt abstimmen.

 

Beschluss 1:

Der Sozialausschuss nimmt die Jahresrechnung 2021 für die Einrichtung „Bei den Rauhen Bergen“ zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


Beschluss 2:

Der Sozialausschuss nimmt die Jahresrechnung 2021 für die Einrichtung „Vogt-Sanmann-Weg“ zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: einstimmig