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Auszug - 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/777-02 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/777
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Beratung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplans und über den Bebauungsplan 48 en bloc erfolgt, die Beschlüsse werden jedoch getrennt gefasst. Mit Blick auf den Antrag der FDP-Fraktion, im Bebauungsplan 48 auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe als ausnahmsweise zulässig festzusetzten, regt der Vorsitzende an, über diesen Antrag vor der eigentlichen Beschlussfassung zum Bebauungsplan 48 zu beschließen, da das Beschlussergebnis Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplans 48 haben kann. Hierüber besteht in der Gemeindevertretung Einvernehmen.

Anmerkung der Verwaltung: die Struktur des Programms allris lässt das Vorziehen des TOP 7.1 nicht zu, daher erfolgt die Protokollierung gem. Nachtragstagesordnung.

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses fasst die Ergebnisse der Beratungen über die beiden Bauleitpläne vom 08.09.2022 zusammen.

 

Herr Pieck erläutert den Antrag der FDP-Fraktion, der auf den Erhalt der denkmal-geschützten Turnhalle abzielt. Der künftige Eigentümer der Halle soll so in die Lage versetzt werden, die Halle wirtschaftlich zu unterhalten.

 

Frau Rautenberg wirbt erneut für die Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grünen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.09.2022 auf Festsetzung der durch Baumschutzsatzung geschützten Bäume, die außerhalb des Baulandes stehen. Der Antrag, der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses auch von den anwesenden Vertretern des Vorhabenträgers positiv aufgenommen wurde, wurde wegen Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Es schließt eine rege Aussprache zur Zulässigkeit nicht störenden Gewerbes, etwaiger doppelter Regelungen zum Baumschutz und späterer Beratung einzelner Punkte an.

 

Frau Rautenberg beantragt um 19.50 Uhr eine kurze Sitzungsunterbrechung zur internen Beratung.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19.50 Uhr.

Um 19.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.


Beschluss:


Beschluss:

1.Der Entwurf der 25. Änderung des F-Planes für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32   (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 25;

davon anwesend: 18; Ja-Stimmen: 18; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen


Abstimmungsergebnis: einstimmig