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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
2021/814-03-01 Aufstellung eines Bebauungsplans zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 Gebiet: Ahrensfelder Weg / Ecke Sieker Landstraße (Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 - Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck): erneute Beratung über den Vorentwurf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/814-03
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Herr Kroll führt in das Thema ein und erläutert, dass die Errichtung eines Gründachs aus statischen Gründen ausgeschlossen ist. Der zu betreibende Aufwand, um die Stützenkonstruktion und deren Fundamente nachzurüsten und die Dachkonstruktion tragfähig zu gestalten, steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Vorteilen einer Dachbegrünung.

 

Der freiwilligen Baumpflanzung im gewünschten Stammumfang (18/20 cm) und der Anwuchspflege wird seitens des Vorhabenträgers zugestimmt.

 

Die Ausführungen zu den hygienischen und technischen Anforderungen, die einer Fassadenbegrünung entgegenstehen, sind schlüssig.

Auf dem Grundstück wurden bereits Hecken gepflanzt. Weitere kleinere Pflanzflächen sind vorhanden.

 


Beschluss 1:

Die zu erhaltenden Bäume, die von der Baumschutzsatzung geschützt werden, werden im B-Plan explizit geschützt.
 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1