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Beschlussprotokoll |
Herr Sünnemann stellt die vorab per E-Mail vom 11.02.2022 eingegangene Frage:
Da am Ende des Beimoorweges der vorhandene Knick auf beiden Seiten nicht ganz fachgerecht entfernt wurde (es wurde Knick, der nicht älter als 10 Jahre alt ist, vorzeitig auf den Stock gesetzt), wäre es möglich, die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des Landes Schleswig-Holstein auf die Homepage zu stellen, damit jede*r Pächter*in sich vorher informieren kann, wie wichtig der Knickschutz auch in Großhansdorf ist?
Bürgermeister Voß sagt zu, dass die Bestimmungen und Empfehlungen auf der Webseite verlinkt oder aufgeführt werden.