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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Kosten für die Mittagsverpflegung in allen Großhansdorfer KiTas soll identisch sein.
Ab 1.1.2021 wurde dieser Betrag, der sich aus Caterer-Kosten und anteiligen Kosten für das Hauswirtschafts-Personal zusammensetzt, in den gemeindeeigenen KiTas auf 70,-€ erhöht.
In den kirchlichen KiTas hat diese Erhöhung nicht stattgefunden.
Herr Pieck schlägt vor, auch auf die privaten Träger einzuwirken, die Berechnungstage für die Mittagsverpflegung pro Jahr einheitlich zu gestalten.
Herr Ihly möchte wissen, wie die kommunalen KiTas mit Personal ausgestattet werden und bittet um einen Vergleich mit den kirchlichen KiTas.
Herr Pieck bittet ergänzend um den Vergleich mit privaten Trägern.
Bürgermeister Voß sagt Klärung zu.
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Antrag:
„Der KGV wird gebeten, bis spätestens 01.11.2021 gem. § 6, Abs. 2 Finanzierungsvereinbarung folgende Nachweise zu erbringen:
Zu Haushaltsstelle „Aufwand Mittagsverpflegung":
Zu Haushaltsstelle „Aufwand für Erstattung von Verwaltungsleistungen":
Im Stellenplan sind für beide KiTas 3,2 Wochenstunden (Kosten insgesamt € 5.600,00) ausgewiesen.
Für die im Haushaltsplan unter der Kostenstelle 69111 genannten Personalkosten Leitung/Trägeraufgaben in Höhe von € 11.100 KiTa VSW und € 13.200 KiTa BRB, insgesamt € 24.300,00 gibt es keine anerkannte Grundlage gem. Finanzierungsvereinbarung.
Zu Haushaltsstelle „Erstattung Verpflegung Kinder“:
Herr Pieck stellt folgenden Antrag:
Zu Haushaltsstelle „Instandhaltung Gebäude aus Rücklagen“ (für Erneuerung WLAN):
Antrag: „Der KGV wird gebeten, die genaue Preiskalkulation für die Erneuerung des WLANs vorzulegen, auch, wenn diese Position aus Rücklagen finanziert wird.“
Der KGV wird um Stellungnahme bis zum 01.11.2021 gebeten.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Beantwortung der o.a. Fragen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig