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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Voß führt in das Thema ein und weist darauf hin, dass eine Beratung über eine Bebauungsplan-Änderung im Bau- und Umweltausschuss erfolgen müsste.
Die Beratung über den Bestandteil eines städtebaulichen Vertrags hätte im Hauptausschuss stattzufinden.
Beschluss:
Im Städtebaulichem Vertrag zur 9. Änderung des Bebauungsplanes 6 wird § 5 Abs. 3 Satz 3 wie folgt gefasst:
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, keine Aufbauten oder Nebenanlagen auf dem Dach über der vorgesehene Gebäudehöhe von 14,60 m (Oberkante Gebäude) hinaus zu errichten, soweit der B-Plan keine größere Höhe zulässt/ ermöglicht. Bei Vertragsschluss vorhandene und über dieses Maß hinausgehenden Anlagen bleiben davon unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 1 |