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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Maas erläutert die Vorlage und weist auf die Änderung im Beschlusstext hin. Der Beschlusstext aus der Vorlage wird in Punkt 1. geändert auf:
berücksichtigt wird die Stellungnahme des Einwenders 14
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes 40 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (sh. Anlage „Abwägungsvorschlag“):
a) berücksichtigt wird die Stellungnahme des Einwenders 14
b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme des Einwenders 1, 3, 7, 8,
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen des Einwenders 2, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12
Das Büro Architektur und Staplanung, Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB
wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 40 für das Gebiet:
"Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25; davon anwesend 25
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig