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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf - nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - ; Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/781 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf - nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - ; Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen:

Herr Schult-Bornemann, Erlenring 27, bittet um Mitteilung, ob das Ziel des Bebauungsplans auch ohne Beschränkung der Dachneigung erreicht werden könne.

 

Herr Kroll erklärt, dass das Hauptziel der Planung sei, die Homogenität in diesem Gebiet zu wahren. Der Vorsitzende bestätigt, die Anregung aufgenommen zu haben und sagt eine Prüfung seitens der Verwaltung im Aufstellungsverfahren zu.

 

Bei der anschließenden Aussprache gibt Frau Rautenberg zu bedenken, dass der Beschlussvorschlag zu eng gefasst sei, weil er keinen Raum für regenerative Ideen, z.B. Gründächer und Photovoltaik, lässt und regt deshalb eine entsprechende Ergänzung des Zieles des Aufstellungsbeschlusses an.

 

Herr Kroll führt aus, dass z.B. mit Gründächern die angestrebte Wahrung der Homogenität des Baugebiets nicht erfüllt werden könne.

Frau Rautenberg beantragt die Erweiterung des Absatzes 1 des Aufstellungsbeschlusses um den Zusatz „unter Berücksichtigung des Einsatzes regenerativer Energien und ökologischer Aspekte“. 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - wird ein B-Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Einführung ergänzender Vorgaben zu Art und Maß der Nutzung sowie zur Dachgestaltung zur Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers, unter Berücksichtigung des Einsatzes regenerativer Energien und ökologischer Aspekte.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 1; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine GemeindevertreterInnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0