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Auszug - Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021 sowie Tischvorlage: Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2021)  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/771 Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Beteiligt:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten
Bearbeiter/-in: Henningsen, Anja   
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage der Verwaltung sowie auf den am 01.03.2021 eingegangenen Antrag der FDP-Fraktion. Ferner liegt dem Sozialausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.21 als Tischvorlage vor.

 

Herr Pieck erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Frau Apel bringt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein.

 

Es folgt eine intensive Aussprache. Im Anschluss daran stellen Frau Iding für die SPD-Fraktion und Herr Pieck für die FDP-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag:

 

Antrag: Der 4. Satz des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird gestrichen und lautet stattdessen:

 

„Erfolgte bis 21.02.2021 keine Betreuung einschließlich Mittagsverpflegung wird der Beitrag für die Mittagsverpflegung in Höhe von € 52,50 pro Kind komplett erstattet.“

 


Beschluss:

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
 

Die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder werden den Eltern für den Zeitraum bis zum Ende des Betretungsverbotes in den KiTas am 21. Februar 2021 erstattet. Von den Beiträgen für die Mittagsverpflegung wird für diesen Zeitraum bei in Anspruch genommenen Mahlzeiten nur der Caterer-Kostenanteil in Rechnung gestellt. Der Fixkosten-Anteil wird den Eltern erstattet. Erfolgte bis 21.02.2021 keine Betreuung einschließlich Mittagsverpflegung wird der Beitrag für die Mittagsverpflegung in Höhe von € 52,50 pro Kind komplett erstattet.

Dieses Procedere entspricht dem Beschluss der Gemeindevertretung für die Erstattungen der Beiträge für die Mittagsverpflegung im Januar 2021.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0