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Auszug - 5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2017/061 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Herr Kroll erläutert, dass der Textteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 geändert werden sollte. Der Sozialausschuss hat über einen Architektenentwurf beraten. Der Entwurf sieht Dächer über den Terrassen und eine Eingangsüberdachung vor, die Baugrenzerde hierdurch überschritten. Der Textteil sollte daher mit folgendem Inhalt unter Ziffer 2.2. ergänzt werden:

Als Ausnahme gemäß § 31 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zugunsten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Die Begründung des Bebauungsplanes ist entsprechend anzupassen.

 

Auch bei der Dachform und -neigung sowie der Dacheindeckung rden die Einhaltung der designierten Vorgaben des B-Plans 3.5 zu Komplikationen führen. Da die Gemeinde Großhansdorf sowohl Eigentümerin der Fläche als auch Bauherrin ist, sollten die örtlichen Bauvorschriften daher entfallen. .

 


Beschluss:

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anl. 1).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen