Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

Es liegen folgende Anfragen vor:

 

  1. Gehwege

 

Frage: Herr Kasel fragt an, wer bei den Gehwegsüberfahrten die Haftung übernimmt, da diese teilwiese erhebliche Kanten aufweisen.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass die Gemeinde bei wassergebauten Überfahrten eine Zustimmung erteilt und die Verantwortlichkeit dann beim Eigentümer liegt.

 

Frage: Herr Kasel fragt weiterhin, ob bezüglich des zuparkten Gehweges im Voßberg die Anwohner angeschrieben worden sind.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass nur die Anwohner des Birkenweg angeschrieben worden sind und die Kraft zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowohl im Birkenwegs als auch im Voßberg regelmäßig Fälle erfasst.

 

  1. Schulwegsicherung

 

Frage: Herr Pieck fragt an, weshalb in diesem Jahr keine „Achtung Schulanfänger“-Plakate in der Gemeinde aufgehangen worden sind.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass diese von der Verkehrswacht Stormarn versendet werden und die Gemeinde in diesem Jahr keine erhalten hat. Eine Nachfrage dahingehend wird erfolgen.

 

  1. Schlesierstieg

 

Frage: Frau Estorff fragt an, weshalb im Ahrensfelder Weg/Pommernweg die Umfahrungssperre entfernt worden ist, da Radfahrer aufgrund einer hohen Hecke schlecht bis gar nicht zu erkennen sind.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass der Anwohner bezüglich der Hecke bereits angeschrieben worden sind.

Weiterhin sind die Umfahrungsperren nicht gewünscht, da diese die Wegenunterhaltung des Bauhofes erschweren.

 

  1. Fahrbahnmarkierung

 

Frage: Herr Sünnemann erfragt den aktuellen Stand bezüglich der Markierungen z. B. auf der Sieker Landstraße an.

Antwort: Herr Voß erklärt, dass die Markierungen ab Aral bis Alte Landstraße/Nigesland mit durchgezogenen und gestrichelten Linien versehen werden.

Die weitergehenden Markierung der Sieker Landstraße wird später ausgeführt, da die Mittelnaht zuvor auszubessern ist.

Auch im Wöhrendamm wird mit durchgezogenen und unterbrochenen Linien markiert.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich in den Herbstferien stattfinden.

 

Bezüglich der FGÜ ist eine Handlungsrichtlinie vorhanden, welche genau angibt, wo und wann diese eingerichtet werden können. Dafür muss eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen die Straße befahren sowie eine bestimmte Anwahl an Fußngern die Straße überqueren. Diese Zahlen werden in den meisten Fällen nicht erreicht.

 

  1. Wildkraut Looge

 

Frage: Herr Kunkel moniert, dass sich in der Stre „Looge“ Wildkraut auf der gesamten Straße befindet.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass ein Arbeitsgerät mit Stahlbürste vorhanden ist, welches eine Straße nach der anderen abfährt.

 

  1. Warnschilder

 

Frage: Herr Köber erkundigt sich nach der Beschilderung von unübersichtlichen Stellen mit zusätzlichen Warnschildern.

Antrwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass diese Verkehrszeichen von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Stormarn angeordnet werden müssen. Diese erteilt keine Anordnungen mehr für Warnschilder und verweist auf § 1 StVO (allgemeine Rücksichtnahme).

 

7. Radfahrerfurt

 

Frage: Herr Kasel erkundigt sich danach, welche Voraussetzungen vorliegen müssen um eine Radfahrer- oder Fußngerfurt anlegen zu können.

Antwort: Herr Voß erklärt hierzu, dass auch dafür die Richtlinie für FGÜ gilt und die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilen müsste.

 

8. B & R-Anlagen

 

Frage: Herr Köber erkundigt sich nach dem Baufortschritt der B & R - Anlagen am U-Bahnhof Schmalenbeck, da der Vorplatz stark beschädigt ist.

Antwort: Herr Voß erklärt dazu, dass es eine Vorabnahme und dann eine Abnahme gibt. Die ausführende Baufirma hat dann eine gewisse Frist zur Erledigung. Eine Abnahme erfolgte allerdings noch nicht.

 

9. Tiefbauarbeiten

 

Frage: Herr Sünnemann bittet um Mitteilung, ob die Verwaltung auführende Tiefbauarbeiten dahingehend kontrolliert, ob das Wurzelwerk der Bäume nicht beschädigt wird.

Antwort: Herr Voß erklärt dazu, dass in den Aufgrabegenehmigungen aufgeführt ist, dass Arbeiten am Wurzelwerk in Handschachtung vorzunehmen sind. Allerdings fehlen die personellen Kapazitäten jede Baumaßnahme zu kontrollieren.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.