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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Einwohnerfrage: Herr Wemmel, Hoisdorfer Landstraße 125 b
Herr Wemmel fragt, ob für die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung eine neue Gebührenkalkulation erforderlich ist.
Antwort: Bürgermeister Voß
Bürgermeister Voß teilt dazu mit, dass dies vorerst nicht erforderlich ist. Auf Landesebene herrscht diesbezüglich allerdings noch Unentschlossenheit.
Gemeindevertreterin Apel erläutert als Vorsitzende des Sozialausschusses die Vorlage. Sie weist darauf hin, dass in § 7 der Gebührensatzung das Wort „Personensorgeberechtigte“ durch das Wort „Eltern“ zu ersetzen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen. Die Änderungen treten zum 01. August 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:einstimmig