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Auszug - Kita-Reform hier: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der gemeindlichen Kindertagesstätten  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:13 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/586 Kita-Reform
hier: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der gemeindlichen Kindertagesstätten
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfrage: Herr Wemmel, Hoisdorfer Landstraße 125 b

 

Herr Wemmel fragt, ob für die Änderung der Benutzungs- und Gebüh­rensatzung eine neue Gebührenkalkulation erforderlich ist.

Antwort:  rgermeister Voß

 

rgermeister Voß teilt dazu mit, dass dies vorerst nicht erforderlich ist. Auf Landesebene herrscht diesbezüglich allerdings noch Unent­schlossenheit.

 

Gemeindevertreterin Apel erläutert als Vorsitzende des Sozialausschusses die Vorlage. Sie weist darauf hin, dass in § 7 der Gebührensatzung das Wort „Personensorgeberechtigte“ durch das Wort „Eltern“ zu ersetzen ist.

 


Beschluss:


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Änderung des § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt.

 

  1. Den Änderungen der §§ 7 und 16 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten sowie der Anlage zu § 16 Abs. 2 wird zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen. Die Änderungen treten zum 01. August 2020 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig