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Auszug - 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, Gebiet: "nördlich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg, südlich Up'n Hoff, westlich Rümeland (Flurstücke 230, 2675, 2863, 2864, 3088, 3089 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf)" Hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2019/460 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, Gebiet: "nördlich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg, südlich Up'n Hoff, westlich Rümeland (Flurstücke 230, 2675, 2863, 2864, 3088, 3089 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf)" Hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Magdalinski, Heidi
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 

Herr Kroll erläutert den Planungsanlass der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 und die Inhalte des Ursprungsbebauungsplanes sowie der 2. Änderung.

 

Aus der regen Diskussion über das Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplanes wird deutlich, dass für die Ansiedlung eines weiteren Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten in diesem von Mehrfamilienhäusern vorgeprägten Quartier keine Notwendigkeit erkannt wird, obwohl dessen Baumasse schon durch die unverändert gebliebenen Maße der baulichen Nutzung möglich wäre.   

 


Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden

 

Aufstellungsbeschluss:

1. Der B-Plan Nr. 22 soll für das Gebiet "nördlich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg, südlich Up'n Hoff, westlich Rümeland (Flurstücke 230, 2675, 2863, 2864, 3088, 3089 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf)" wie folgt geändert werden:

 

Klarstellung der unterschiedlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 22 hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten.

Hierfür wird ein Bebauungsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Gemeinden soll ebenfalls die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

0