|
Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreterin Apel verlässt die Sitzung.
Gemeindevertreter Bauschke erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptausschusses die Vorlage.
Gemeindevertreter Kasel fragt an, ob es zulässig ist, eine Gemeindeverordnung aufzuheben und anschließend mit identischem Inhalt erneut zu veröffentlichen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die vom schleswig-holsteinischen Gesetzgeber im Landesverwaltungsgesetz vorgesehene Begrenzung der Geltungsdauer einer Gemeindeverordnung auf maximal 10 Jahre bezweckt, dass sich die Verwaltung und die politischen Gremien einer Gemeinde regelmäßig damit befassen, ob die in der Gemeindeverordnung getroffenen Regelungen noch erforderlich oder gegebenenfalls aktuellen Entwicklungen anzupassen sind. Es ist dabei ohne weiteres zulässig, anschließend eine Gemeindeverordnung gleichen Inhalts erneut zu erlassen, wenn nach wie vor unveränderter Regelungsbedarf besteht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte „Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen in der Gemeinde Großhansdorf“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig